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b. Die optischen Signale sind wie folgt zu geben:
bei Tage:
Der Bahnwärter macht Front
Der Zug darf un-
gegen den 3
gehindert passiren
(Fahrsignal).
Der Zug soll lang. Der Bahnwärter hält irgend
sam fahren. einen Gegenstand in der Rich-
tung * das Geleise.
nfang und am Ende
* langsam zu durchfahrenden
Strecke sind Scheiben aufgeftellt.
Dem kommenden Zuge zugekehrt
muß die erste Scheibe mit A. und
die lehte mit E. bezeichnet sein.
Der Zug soll hall! Der
ten (Haltsignal).
Bahnwärter schwingt
einen Gegenstand hin und her.
bei Dunkelheit:
Der Bahnwärter macht Front
hegen den Zug und hält die
Handlaterne mit weißem Lichte
dem Zuge entgegen.
Der Bahnwärter hält die
Handlaterne mit grünem Licht
dem Zuge entgegen.
Am Anufang und am Ende
einer lüngsam zu durchfahrenden
Stocklaternen auf-
gestellt. Den kommenden Zuge
zugekehrt muß die erste Laterne
grünes, die letzte weißes Licht
zeigen.
Der Bahnwärter schwingt seine
Handlaterne hin und her, welche,
sofern es die Zeit erlaubt, roth
zu bleuden ist.
Außer den Signalen Nr. 5 bis 7 können auch Signale am Telegraphenmaste
wie folgt gegeben werden:
Signal 5: Der Rechtsseitiger Tele-
Zug darf ungehin- graphenarm schräg
dertpassiren (Fahr- nach oben gerichtet
signal). (unter einem Winkel
von etwa 450).
Signal 6: Der
Zug soll langsam
Außer dem vorher-
gehend augegebenen
ahren. Signalzeichen ein
Stab mit runder
Scheibe am Telegra-
phenmast befesligt.
Weißes kicht der
Signallaterne des
Telegraphenmastes.
Grünes Licht der
Signallaterne des Tele-
graphenmastes.