Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1875. (24)

90 
Formular VII. 4. 
Der Gemeindevorstand zu. wird hierdurch benachrichtigt. 
daß zur Vornahme der diesjährigen offentichen n—nN.i Impfung und Impfrevision 
für die baren (hiesigen) Impfpflichtigen r Abtheilu . . .) solgende Termine 
in (dem N. N.'schen Gasthofe, dem Schulhause) .......... 
zu .. . 
anberaumt worden sind: 
A. zur Imipfung auf . . . den ... 
Vor(Nach)nIittags Uhr 
B. zur Iupfrerision auf ddenu 
Vorl Nach)mittags Uhr. 
Der Oeneindeversiand wird zugleich, unter Bezugnahme auf den 8. 5 der Ver- 
ordnung zur Ausführung des Reichs-Impfgesetzes ersucht, nicht nur diese Termine alsbald 
in orlsüblicher Weise öffentlich bekannt zu machen, sondern auch die Eltern, Vormünder 
oder sonstligen Verpfleger der unten verzeichneten Kinder besonders auszufordern, mit diesen 
ihren Kindern in den oben bezeichneten Impf= und Revisionsterminen bei Vermeidung 
der nachstehend bemerkten gesetzlichen Nachtheile zu erscheinen oder zeitig vor dem Termine 
schriftliche Anzeige über die Befreiung von der Impfung unter Vorlage der ärzklichen 
Zeugnisse darüber an den Gemeindevorstand einzureichen, falls sie nicht vorziehen, diese 
Zeugnisse dem Impfarzt im Impftermin perfönlich zu übergeben. Der Gemeindevorstand 
hat die an vitn abgegebenen Anzeigen und Zeugnisse dem Impfarzte uin Termin vorzulegen. 
Igte öffentliche und besondere Bekanntmachung ist hierunter zu bescheinigen 
und deses erlalgteke im Impftermin an den unterzeichueten Impfarzk wieder abzugeben. 
Gesebliche Nachtheile des Ungehorsams sind folgende: 
ach F. 14 des Reichs ziusen sollen Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, 
deren Kinder und Pflegebefohlene ohne geseblichen 1 Grund und trotz erfolgter amklicher 
Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung (zur Nevision) entzogen 
geblieben sin mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder Hasft bis zu 3 Tagen bestrast werden. 
erdem verlieren Diejenigen, welche ihre impfpflichtigen Kinder nicht zu den 
offenllichen Sn. resp. Revisionsterminen stellen, den Anspruch auf unentgeltliche Impfung. 
„ 18 
Der Impfarzt 
Verzeichniß der Impspflichtigen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.