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1876.
M. yf. Linnahn- M. v yf. Ausgabe.
11302 Erlös aus zu den Veständen 113021. ene Rale zur Tilgung des a aus
gehörigen Werthpapieren. der Reichskasse zur Einlösung
« der hierländischen Kassenscheine
gewährten Vorschusses.
— —Sa. p. S. Sa. p. 6.
Vergleichung.
11302 M. Sa. der Einnahme.
11302 M. Sa. der Ausgabe.
22. Regierungs-Verordnung vom 29. April 18675,
die Abänderung des §S. 17 der Verordnung vom 28. September 1864, in
Betreff der Veröffentlichung der Einträge in das Handelsregister betr.
Mit Höchster WGenchmigung Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht wird, unter Auf-
bebung der Vestimmung in F. 17 der Verordnung von. # September 1864, das all-
gemeine deutsche Handelsgesetzbuch, ingleichen die Form und Führung des eeehe
und die Veröffentlichung der Eittagung in dasselbe beneend (Gesetzsammlung S.
andurch 40% Folgende verordne
owohl die in Art. des Handelsgesechbuches vorgeschriedrne Veröffentlichung
der esnessemei in das Handelsregister, wie die nach A 4 Abs. 1 des Handels-
gesegbuche alljährlich im December zu erlassende rtss e vom Jahre 1876
von Seiten der Handelsgerichte
a) durch das IAmtebien! des Fürstenthums,
b) durch das als Beiblatt zu dem Deutschen Reichs= und Königlich Preußischen
Staatsanzeiger erschelnende zeentral Haudelt iser für das Deutsche Reich“ (Inseraten=
erpedition: Verlin 8W. Wilhelmsstraße
I) durch ein weiteres Blatk, dessen uch- einem jeden Handelsgerichte überlassen blelbt.
Greiz, den 29. April 1875.
Fürstlich Reuß-Plauisches Consistorium.
Faber.
Merz.