. Negi s-Bekanntmach vom 11. Jannar 1876, die Ab-
änderung der Arzeeitaxe betreffend.
In Berücksichtigung der in den Einkaufspreisen mehrerer Droguen eingetretenen
Veränderungen hat eine Revision der auch für die hierländischen Apotheken maßgebenden
Königlich PreuHischen Arzneitaxe slattgefunden und ist eine neue Auflage derselben aus-
gearbeitet worden, welche mit dem 1. Jannar d. J. in Kraft getreten ist.
Inter Bezugnahme auf F. 21 der Apothekerordnung vom 10. Juni 1859 und
die Regierungs-Verordnung vom 18. Februar 1873, sowie unter Verweisung auf die
im Verlage von Rudolph Gärkner in Berlin erschienene revidirte Königlich Preußische
Arzneitaxe wird dies zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Greiz, am 11. Januar 1876. "
Fürstlich Reuß-Pl. Landesregierung.
Faber.
Merz.
i Bekanntmach vom 12. Januar 1876, die Be-
unn einer Nachfrist für Einlösung der auf Grund des Gesetzes vom
April 1863 emittirten bierlündischen Kassenscheine betreffend.
Zur Einlösung der auf Grund des Gesetzes vom 22. April 1863 ausgegebenen
Kassenscheine des Fürstenthums Reuß Aelterer Linic, welche mittelst Bekanntmachung on
Juni 1875 öffentlich aufgerufen worden, aber innerhalb der mit dem Schlusse des
vorigen Monaks abgelaufenen Frist nicht vollständig zur Hiichum gelaugt im. wird
hierdurch ue Nachfrist bis zum 30. Juni dieses Jahres bewilligt.
6 zu diesem Zeitpunkte wird für die bis jetzt noch nicht eingelösten Kassenscheine
der 7 Emission von Fürstlicher Landeskasse hier Ersatz geleistet werden.
Die Präsentation zur Einlösung hat entweder bei dieser Kasse oder bei den Fürst-
lichen Bezirks-Steuer-Einnahmen zu Zeulenroda und Burgk — welche lehteren die Um-
wochselung sofort bewirken werden, soweit die baaren Bestande derselben reichen — zu
geschehen.
Eine Frislerstreckung über den 30. Juni 1876 hinaus wird nicht stattfinden, auch
Penee eine Wiedereinsetzung in den vorigen Sland nicht erfolgen, so daß vom 1. Juli
6 ab die bis dahin nicht eingelösten Stücke völlig werthlos bleiben.
Greiz, den 12. Januar 1876.
Fürstlich Reuß-Pl. Landesreglerung.
Faber
Merz.