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Gesetzsammlung
das Fürstenthum * Aelterer Linie.
(Ausgegeben den- 1. 4.— "
9. Regi Bekanntmachung vom 11. April 1377,
den mit dem Grohherzoghume Sachsen, den Herzogthümern Sachsen-
Meiningen, Sachsen-Altenburg und Sachsen- —’*e sowie den Fürsten-
thümern Schwarzburg-Sondershausen und Reuß jüngerer Linie über Errich-
tung gemeinsamer Strafanstalten abgeschlossenen Vertrag betreffend.
Der nachstehende Vertrag wird nach erfolgter Ratifilalion Seiuer Hochfürstlichen
Durchlaucht und geschehener Zustimmung des bandtags Höchstem Befehle zufolge zur all-
gemeinen Nachachtung hierdurch bekannt gemacht.
Greiz, den 11. April
Fitrstlich Reuß-Pl. Landesregierung.
Faber.
C. Perthes.
Seine Durchlaucht der Fürsl Reuß älterer Linie,
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha,
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen und
Seine Durchlaucht der Fürst Neuß jüngerer Linie
haben wegen Abschlusses eines Vertrags über Errichtung bemeinsaner Strafanstalten Ver-
handlungen eröffnen lassen und zu Bevollmachtigten bestellt:
Seine Durchlaucht der Fürst Renß älterer Linie
Höchstihren Geheimen Regierungsrath Moritz Kunze,
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach
Allerhöchstihren Ministerialdirektor Dr. Julius Schomburg,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen
Höchstihren wirklichen Geheimen Rath und Kammerherrn Dr. jur. Friedrich
von Uttenhoven,
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