13. Landtagsabschied
für den fünften außerordentlichen Landtag.
Wir Heinrich der Zwei und Iwanzigste von Gottes Gnaden Aelterer
Linie souveräner Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz,
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein rc.
urkunden und fügen hiermit zu wissen:
Am Schlusse des von Uns einberufenen fünften außerordentlichen Landtags geben
Wir, der Bestimmung in §#. 85 der Verfassungsurkunde entsprechend, dem Landtage Un-
sere Erklärung bezüglich der stattgehabten Berathungen in Folgendem kund:
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Die Vorlagen an den Landtag anlangend, so haben dieselben zum Theile bereits
Erledigung gefunden durch Enkgegennahme der Erklärungen des Landtags Betreffe
eines abzuschließenden Vertrags wegen Aufhebung des gemeinschaftlichen Ober-
appellationsgerichts zu Jena,
eines mit den Regierungen Thüringischer Staaten abzuschließenden Vertrags
wegen Errichtung eines gemeinschaftlichen Oberlandesgerichts zu Jena.
4B Da# Nachtragsgesetz zur Strafproceßordnung wird demnächst publicirt werden.
Anträge.
Der bei Berathung einer Petition der Gemeindevorstände zu Zeulenroda und
Greiz Betreffs der Besteuerung des Gewerbebetriebs in Umherziehen von dem
Landtage gestellte Antrag wird von Uns in Erwägung gezogen werden.
Von dem, aus Anlah einer Petition hiesiger Handels= und Gewerbekreibender, von
dem Landtag gestellten Antrage Betreffs der Aufhebung des dritten Feiertags der
drei hohen Feste haben Wir Kenntniß genommen.
Zu dessen Bekundung haben Wir gegenwärtigen, in das Gesetzblatt aufzunehmenden
Landtagsabschied
ausertigen lassen und nach Beidrückung Unseres Fürstlichen Insiegels Höchsteigenhändig
vollzogen.
Greiz, den 22. Juni 1877.
(L. S.) HSeinrich XXII.
Faber.