Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1877. (26)

55 
Gesetzsammlung 
das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie. 
* 
(Auegegeben den 26. din 1377.) 
  
13. Negi 6##- Bekanntmachung vom 27. Juli 1877, 
den Abschluß eines Uebereinkommens zwischen dem Fürstenthume Reuß 
Aelterer Linie und dem Großherzogthume Baden wegen gegenseitiger Durch- 
führung der Schuhflicht betreffend. 
Mit Höchster Genehmigung ist zwischen Fürstlicher Landesregierung und dem Groß- 
berzoglich Badischen Staatsministerium zu Karlöruhe wegen gegenseitiger Durchführung 
der Schulpflicht eine gleiche Vereinbarung getroffen worden, wie solche mit den König- 
reichen Preußen und Sachsen zufolge der Regierungs- -Vckannmmachungen vom 20. Juni 
vorigen Jahres (Gesetzsammlung S. 9) und vom 11. Oltober vorigen Jahres (Gesetz- 
sammlung S. 17) bereits besteht. 
Solcheb wird andurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenniniß gebracht, daß 
die in der getroffenen Vereinbarung gedachten Zeugnisse über die Erfüllung der Schul- 
pflicht im diesseitigen Staatsgebiete von dem betreffenden Vokalschulinspektor, im Groß- 
herzogthume Baden von den Schulkommissionen und in den Gemeinden, wo solche nicht 
bestehen, von den Gemeinderäthen auszustellen sind. 
Greiz, am 27. Juli 1877 
Fürstlich Reuß-Pl. Landesregierung. 
Faber. 
J. Arnold. 
16. Negi Bekanntmachung vom 1. August 1877, 
die uin der Acrinne betreffend. 
Unter Bezugnahme auf die Regierungs-Bekanntmachung vom 28. December 1876, 
die Abänderung der Axzueitare betreffend, (Gesebsammlung v. 1876 S. 33) wird hier- 
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Rücksicht auf die neuerdings eingetretene 
9
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.