Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1877. (26)

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§. 32. 
Dem Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen wird der Beikritt zu dem gegenwär- 
tigen Srirage bis zum 31. Dezember 1877 vorbehalten. 
Im Falle dieses Beitritts wird die Zahl der Räthe bei dem Oberlandesgerichte (vergl. 
5. 6 *7n - um einen vermehrt. 
5. 33. 
Gegemwärtiger Vertrag soll sämmtlichen vertragschließenden Regierungen vorgelegt und 
die Auswechselung der Ratifications-Urkunden thunlichst bald bewirkt werden. 
So geschehen Jena, den 19. Februar 1877. 
(I. S.) Moritz Kunze. 
(I. S.) Gottfried Theodor Stichling. (1. 8 Ernst Brüger. 
(I. S.) Friedrich von Uttenhoven. 443 T Kircher. 
(I, S.) Heinrich Morit gricdrih ure 
(I. S.) Rudolf Brückner. 0 4zri) Hornbostel. 
(L. S.) Hermann von Bertrab. 
(L. S.) Adolph von Harbou. 
  
10. Negi ## Bekanntmachung vom 14. August 1877, 
die Beschreibung der Noten der eichebam zu 1000 M. betreffend. 
Die von dem Reichobankdirectorium veröffentlichte Beschreibung der neu ausgegebenen 
Noten der Reichsbank zu 1000 Mark wird hiermit zur öffentlichen Kennkniß gebracht. 
Greiz, den 14. August 1877. 
Fürstlich Neuß-Pl. Landesregierung. 
Faber. 
Arnold. 
Beschreibung 
der Noten der Reichsbank zu 1000 Mark. 
Die Noten sind 11 em. hoch, 19 cm. breit und beslehen aus Hanspapier mit dem 
Wasserzeichen: „Ein Tuusend Murk“ im hellen, länglichen, dunkel punktirten Felde, und 
der Werthzahl „1000"“ darunter. 
Der Kontrol-Stempel und die Nummern sind in Juchtruck. mit rother Farbe, die 
übrigen Theile miltelsl Kupferdrucks in brauner Farbe hergesiell 
Die Schauseite zeigt in einem oblongen Mittelfelde, ien Ecken Verzierungen 
enthalten, auf guillochirtem Unkergrunde folgenden Text:
	        
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