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Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach, des Herzoglhums Sachsen--Coburg-Gotha,
des Fürstenthums Schwarzburg-Sondershausen und des Fürstenthums Reuß Jingerer Linie
getroffenen Uebereinkunft sind nach Maßgabe des F. 16 des Reichsgesetzes vom 9. Jannar
1876, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste (Reichsgesetzblatt S.
4 flg.), des §. 10 des Reichsgesetzes vom 10. Januar 1876, betreffend den Schutz der
Photographien gegen unbefugte Nachbildung (Reichsgeseoblatt S. 8 flg.) und des 8. 14
des Reichogesetzeb vom 11. Jannar 16676, betreffend das Urheberrecht an Mustern und
Modellen (Reichsgesenblatt S. 11 flg.), sowie nach Maßgabe der von dem Reichskanzler=
amte unter dem 29. Februar 1876 in dem „Centralblatte für das Deutsche Reich“ Jahr-
gang IV. Nr. 9. S. 117 flg. über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb der
lünstlerischen, photographischen und gewerblichen Sachverständigen-Vereine veröffentlichten
Bestimmungen für die Gebiete der bezeichneten Staaten gemeinschaftliche Sachver-
ständig en-Vereine, und zwar
A. ein künstlerischer,
b. ein photographischer,
. ein gewerblicher
Sachverständigen-Verein gebildet worden.
Diese gemeinschaftlichen Sachverständigen-Vereine haben ihren Sitz in der Stadt
Weimar und es finden auf sie die in der Bekanntmachung des Großherzoglich Sächsischen
Staatsministeriums, Departement der Iustiz, vom 13. Juni 1871 thöbedruch der Ge-
setzzammlung für das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie von 1871 ) für den
litera rischen und den musikalischen Sachverständigen-Verein aele S Vaur en
entsprechende Anwendung.
n diese geetuchalschen Sachverständigen-Vereine sind die nachgenannten Personen
als Migleeber und bezüglich für den Fall der Verhinderung einzelner Mitglieder als deren
Stellvertreter berufen worden:
I. in den künstlerischen Sachverständigen-Verein
als Mitgtieder:
1. der Austhändter Karl Ba
2. der Professor an der Großensolichen Kunstschule Albert Vre ndel,
3. der Direktor der Großherzoglichen Kunstschule Professor Theodor Hagen,
4. der Großherzogliche Geheime Finanzrath Dr. Adolph Heerwart,
5. der Professor an der Großherzoglichen Kunstschule Willem kinnig,
6. der Direktor des Großherzoglichen Museums Dr. Karl Ruland,
7. der Professor au der Großherzoglichen Runstschule irenl Struys,
als Stellvertreier:
1. der Hofbuchdruckereibesitzer und Verlagsbuchhändler Hermann Böhlau,
2. der Hoftheater-Dekorationsmaler Professor Erust Friedrich Jakob Händel,
3. der Maler und Zeichnenlehrer Franz Jäde, sämmtlich in Weimar;
II. in den botohrabhischen Sachverständigen-Verein
,Mitglieder:
1. der Kunsthändler Faul 20 14