Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1878. (27)

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Formular V. 
—. — 
temer kungen. 
I. In die Liste für Erstimpfungen sind aufzunehmen: 
— 
— 
1. die aus der vorjährigen Liste für Erstimpfungen zu übertragenden, in Spalte 26 
derselben vermerkten Erstimpfpflichtigen; 
2. sämmtliche während des vorhergehenden Kalenderjahres beborenen und am 
Schlusse desselben im Impfbezirke lebenden Kinder, gleichviel ob dieselben 
während des vorhergehenden Kalenderjahres eine geimpft 
worden sind oder nicht; 
3. die während des laufenden Kalenderjahres auo anderen Impfbezirken zu- 
gezogenen und als noch nicht mit Ersolg geimpft überwüsfenen, im vor- 
hergebenden Kalenderjahre geborenen Kinder 
. Spalle 8 ist einzutragen: 
bei Impfung mit Menscheulyuyhe von Körper zu Körper der Vor= und Zu- 
name des Abimpfling 
2. bei Jmpfung mit austeaahrr Menscheulymphe der Name desjenigen Instituto 
oder desjenigen Impfarzles, von welchem die Lymphe bezogen wurde. Hatte 
der eintragende Impfarzt die in aufbewahrtem Zustande gebrauchte Lymphe 
von einem einzelnen Kinde entnommen, so ist der Name dieses Kindes ein- 
zukragen; halle er sie von mehreren Kindern entnommen und gemischt auf- 
bewahrt, so ist der Name des Impfartes selbst in diese Spalte einzutragen; 
3. bei Impfung mit Thierlymphe ist der Name — Inslituts oder der- 
jenigen Privatperson einzutragen, von welcher das zur Impfung benutzte 
Thier oder die aufbewahrte Lymphe begogen zurdes 
In der Spalte 26 sind zu vermerken: 
1. alle nicht zur Nachschau vorgestellte und daher in Spalte 16 mit „Nein“ 
verzeichnete Kinder; 
2. alle zum ersten oder zum zweiten Male, aber nicht die- zum dritten Male 
ohne Erfolg geimpfie Kinder (entnehmbar aus den Spalten 6 und 17); 
3. alle auf Grund ärztlichen Zeugnisses zurückgeslellle (Spalte 24), sowie alle 
nicht auffindbare (Spalte 21) oder der Impfung vorschriftowidrig entzogene 
(Spalte 25) Kinder. 
Jede von der Entwickelung mindestens einer wohlausgebildeten Vaceinepustel ge- 
solgte Impfung ist als eine solche „von Erfolg“ zu verzeichnen.
	        
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