Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1878. (27)

  
  
sammt- 
Ge- 
  
4. 
Im Laufe des Geschäftsjabres vor dem 
Nachweise erfolgreicher Impfung zuge- 
zogene, im Vorjahre geborene Kinder. 
  
— 
* 
storben. 
  
  
7. 
  
8. 
  
9. 
von der Impfpflicht befreit, weil 
6 
im Laufe 
e 
ungeimpft 
d 
Geschäftsjahres 
*“ 
— 
7 
zogen. 
sie die natürlichen Blattern 
überstanden baben. 
  
bereits im Vorjabre eingetragen 
als mit Erfolg geimpft. 
  
bereits in vorhergehenden Jahren 
mit Erfolg geimpft, aber erst 
ietzt zur Nachschau erschienen. 
Hiervon sind 
  
10. 
zum 
Mal. 
  
zum 
2 
Mal. 
  
zum 
3. 
Mal. 
  
  
  
  
Gau- 
zen 
Es sind impfpftichtig ge 
blieben: 
  
Uebersicht der 
für 
7„: 
142
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.