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Indem dieß zur Nachachtung für .Herr Hebestellen und Einnehmer zur
allgemeinen Kenntniß gebracht wird, werden für die mit 1 Pfennig terminlich zu entrich-
tende Grundsteuer felgende Termine feslgesetzt:
der 15. Februar,
der 15. Mai,
der 15. Juli,
der 15. FSehtembr- und
der 15. Nove
Die nAutjchreibung der Termine sur i*r Einkommensteuer bleibt zur Zeit noch
vorbehalte
Ereg am 16. December 1878.
Furstlich Reuß-Pl. Landesregierung.
Faber.
C. Perthes-
36. Negi s-Bekanntmach 18. December 1878,
die Anderung der zrr “letrefend.
Unter Berücksichtigung der in den Eintausopreisen mehrerer Droguen und Chemi-
kalien eingetretenen Veränderungen hat eine Revision der auch für die hierländischen Apo-
theken mahgebenden Königlich Preußischen Arzueitaxre stattgesunden und ist diese Akzuei-
taxe durch Aufnahme einer Reihe von Arzneimitteln, welche in der Pharmacopoe#n Germanice
nichl enthalten sind, erweitert worden. Für die zusammengesetzten Arzneimittel dieser
Kategorie sind Vorschristen im Anhange zur Taxe zusammengestellt. Demgemäh ist eine
neue Auflage jener Arzueitarxe ausgearbeitet worden, welche mit dem 1. Jannar künftigen
Jahres in Kraft tritt.
Unter Bezugnahme auf F. 21 der Apothekerordnung vom 10. Juni 1859 und die
Regierungsverordnung vom 18. Februar 1873, sowie unter Verweisung auf die im Ver-
lage von Rudolph Gärtner in Verlin erschienene Königlich Preuhische Arzueitaxe wird dies
zur öffentlichen Kenntniß gebracht
Greiz, am 18. December 1878.
Fürstlich i Landesregierung.
aber.
Hofmann.