Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1878. (27)

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einen Audzug aus demselben (Fremdenzettel) vorzulegen. Ju lehterem Falle hat der Ge- 
meindevorstand die Fremdenbücher von Zeit zu Zeit zu revidiren. 
8. 12. 
Nichtbefolgung der Bestimmungen in F. 11 wird mit einer Geldstrafe bis zu 6 M 
t. 
Gegenwartige Verordnuug tritt mit dem 1. October dieses Jahres in Kraft 
Greiz, am 12. Juni 1876. 
Furstlich Reuß-Pl. Landesregierung. 
von Geldern-Crispendorf i. V. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Arnold. 
Muster I. 
Abmelde-Bescheinigung 
für nachstehende aus dem Gemeindebezirrr in den 
Gemeindebezirn . .. verziehende . Person 
Namen Standeburts- Geburis Dauer des B 
M und Vornamen und a. Jahr eburts- zusfemhalt " 
der (6) Verziehenden.] Gewerbe. b. Datum. ort. n merkungen. 
Ausgefertiit . . .. "dden 187 
Der Gemeindevorstand. 
Muster I. 
Bescheinigung 
über die erfolgte Anmeldung. 
Die unterzeichnete Behörde bescheinigt, daß der (die)... (Name und Siand)
	        
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