Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1878. (27)

............ iichmitJalttiliczamAufenthalteindckameindc........ 
angemeldet hat. 
Diese Vescheinigung bat nur den Zweck, die Thatsache der geschehenen Meldung zu 
constatiren. 
Der Gemeindevorstand. 
Muster III. 
Bescheinigung 
über Anmeldung des erfolgten Wohnungswechsels innerhalb der 
emeinne ... 
............ ,den...........187 
Der Gemeindevorstand. 
11. Gesetz vom 17. Juni 1878, 
einige Abänderungen der Allgemeinen Brandverhütungs, und Losch-Ord- 
nung vom 16. November 1855 betreffend. 
Wir Heinrich der Zwei und Iwangigne von Gottes Gnaden Aelterer 
Linie sonveräner Fürst Reufs, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, 
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein r2c. 2c. 2c. 
verordnen zu Berichtigung beziehentlich in Abänderung einiger Bestimmungen der Allge- 
meinen Brandverhütungs= und Lösch-Ordnung vom 16. November 1855, mil Zustim- 
mung des Landtags, was folgt: 
In Kap. 1 §. 1 unter n. ist zwischen den Worten „auf den Böden“ und „in 
Betten“ ein Interpunctionszeichen — Komma — einzusügen, um elwaigen Zweifeln vor- 
zubeugen, daß das Tabak= und Cigarren-Rauchen auf den Böden sowohl als in Bekten 
überhaupt nicht gestattet ist. 
2. 
An die Stelle des Absatzes 1 unter a. Kap. I §. 2 ktritt folgende Vorschrift-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.