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Signal-Ordnung für die Eisenbahnen Deuschiamd vom 4. Januar 1875 (Central-Blatt
für das Deulsche Reich Seite 73 ff.) unter III. 19 und 20 aufgeführten Signale mit
dem 1. Juli d. J. eine Abänderung lenn i Kraft, daß daselbst Folgendes zu setzen ist:
19. gezechung des Schlusses des Zuges ESchlußsignal).
bei T bei Dunkelheit:
An der Hinterwand des letzten Wagens An der Hinterwand des letzten Wagens
eine roth und weiße runde Scheibe. in ungefährer Höhe der Buffer eine roth
leuchtende Laterne (Schlußlaterne) d auber,
dem am letzten Wagen zwei nach vo
und nach hinten roth leuchtende borchnen
(Ober-Wagenlaternen).
Für einzeln fahrende Lokomotiven auf
der freien Bahnstrecke genügt eine roth
leuchtende Laterne und bei Bewegung der
Lokomotiven auf Bahnhöfen die Anbringung
einer Laterne mit weißem Lichte am Anfang
der Lokomotive und am Ende des Tenders,
bei Tender-Lokomotiven an beiden Enden
derselben.
20. Es folgt ein Extrazug nach.
bei Tage: bei Dunkelheit
Außer dem SEhuühlignol. eine grüne Signal 1 mit * AMbänderung, daß
Scheibe oben auf dem lehten Wagen oder eine der beiden vorgeschriebenen Laternen
zu jeder Seite desselben. auch nach hinten grünes Licht zeigt.
Für einzeln fahrende Lokomotiven genügt
die Anbringung einer grün leuchtenden
Laterne hinten.
Verlin, den 12. Juni 1878.
Der Reichskanzler.
v. Vismarck.