Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1879. (28)

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bar, welche bei der Bestellung der Seudung vom Empfänger nicht erhoben werden 
können. Fallo jedoch die Zustellung nicht ausgeführt werden kann, kommt nur das Porto 
für die Beförderung des Schreibens nach dem Bestimmungsorte und bz. vie Einschreib- 
gebühr zum Ausatz. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Stephan.
	        
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