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VI Inzwischen lagern die Sendungen auf Gefahr des Absenders. Sachen, welche
dem Verderben ausgesetzt sind, können sofort verkauft werden.
Aleibt die öffentliche Aufforderung ohne Erfolg, so werden die Sachen verkauft.
rl Sind unbestellbare Sendungen in einem fremden Postgebiete zur Post gegeben,
so werden sie dorthin zurückgeschickt, und es bleibt das weitere Verfahren der fremden
Postanstalt überlassen.
wicno 1 Die Gebühr, für den Erlaß eines bausschreibens bezüglich einer zur Post gelieferten
rwet Sendung beträgt 2
II Jür zuushrenn weden gewöhnlicher Briefe, Postkarten, Drucksachen oder Waaren-
proben soll diese Gebühr erst nachträglich und nur in denjenigen Fällen erhoben werden,
in welchen die richtig - Auöhändigung der Sendung an den Empfänger festge-
stellt wi
II' Ir Laufschreiben wegen anderer Sendungen ist die Gebühr vor dem Erlaß des
Laufschreibens zu entrichten; die Rückerstatlung rrselgt wenn sich ergiebt, daß die Nach-
frage durch Verschulden der Post herbeigeführt worden i
IV Für Laufschreiben, welche portofreie Semuneen berreffen, wird eine Gebühr nicht
erhoben.
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Bei verspätet erfolgender Beslellung auf - ist, wenn von dem Bezieher die
Nachlieferung der für die Bezugszeil bereito erschienenen Nummern einer Zeitung
n*pé wünscht wird, für das an die Bstinne. Verlags-Postanstalt wegen der Nachlieserung .
zulassende besondere Bestellschreiben das Franko von 10 Pf. zu enkrichten. Ebenso ist,
wenn Bezieher von Zeitungen die nochmalige Lieferung einzelner ihnen fehlender Nummern
der Zeitung verlangen, für das dieserhalb an die Verlags-Postanstalt zu richtende post-
amtliche Schreiben das Franko von 10 Pf. zu erlegen.
Nach-
irerungen
Berlaus von
Vvosswerih· S. 43.
he I Die Freimarken werden zu dem Neunwerthe des Stempels an das Publikum ab-
gelassen.
asenet I! Der Bessan soptcie er — Briefumschläge beträgt, einschließlich der Her-
unsGiele: sielingokofle, 11 M. s Stü
c) Gellemvelie III Die gestenpeten 7 Pnn werden zu dem Neunwerthe des Stempels an das
1s larten. Publikum abgelassen.
q Mestempelte IV Bei einzelnen größeren Postanslalten werden gestempelte Streifbänder zu 3 Pf.
Streilsbänderzum Verkauf gestellt. Der Absat findet nur in Mengen von 100 Siuck statt, und zwar
mit einem Zuschlage von 35 Mff. für je 100 Stück.
e) Abstempel V Die Austalt, in welcher die — hergestellt werden, übernimmt die
kaotrh Abstempelung von Briefbogen, Briefumschlägen, Streifbändern und Postkarten mit dem
blibern, Freimarkenstempel für das Publikum unter den bei jeder Postanstalt zu erfragenden näheren
Sicpilbnen Behiuunge u.
uuPr 1 Außer Kurs gesezte Postwerthzeichen werden innerhalb der durch den Deutschen
versonen Nacheeliwube und andere öffentliche Blätler bekannt zu machenden Frist bei den Postan-