Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1879. (28)

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6. Regierungs Bekanntmachung vom 28. März 1879, 
den wegen Beitritts der Königlich WWly Staatsregierung zu dem 
über die Errichtung eines gemeinschaftlichen Oberlandesgerichts in Jena 
unterm 19. Februar 1877 abgeschlossenen Staatsvertrag zwischen der dies- 
seitigen Staatsregierung und den Regierungen des Königreichs Preußen, des 
Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach, der Herzogthümer Sachsen- 
Meiningen, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Coburg und Gotha und der 
Fürstenthümer Schwarzburg-Rudolstadt und Reuß Jüngerer Linie verein- 
barten Accessionsvertrag betreffend. 
  
r nachstehende Vertrag wird nach erfolgter Ratifikation Seiner Hochfürstlichen 
arn und geschehener Zustimmung des Landtags Höchstem Befehle zufolge zur all- 
gemeinen Nachachtung bierdurch e bekannt gemacht. 
Greiz, am 28. März 1 
Fürstlich Rauf Pl. Landesregierung. 
aber. 
— — — — C. Perthes. 
Nachdem Königlich Preußischer Seils der Wunsch zu erkennen gegeben worden, für 
die drei landräthlichen Kreise Schleusingen, Schmalkalden und Ziegenrück dem auf Grund 
des Staaksvertrags vom 19. Februar 1877 und des Schlußprotokolls vom nämlichen 
Tage zu errichtenden gemeinschaftlichen Oberlandesgerichte in Jena beizutreten, diesem 
Wunsche auch Seitens der Hohen Contrahenten ebengenannten Vertrags bereitwillig ent- 
gegengekommen worden, sind zur Verabredung der näheren Modalitäten, unter welchen 
dieser Beitritt zu erfolgen haben werde, und zur Niederlegung derselben in einem Accessions- 
vertrage allerseits Bevollmächtigte ernannt worden und zwar 
Seitens der Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung 
der Geheimrath Dr. jur. Gottfried Theodor Stichling und 
der Geheime Justizrath Dr. jur. Karl Erust Brüger, 
Seitens der Herzogl. Sächs. Meiningen'schen Staateregierung 
Se. Ercellenz der wirkliche Geheimrath vr jur. Friedrich v. Uttenhoven und 
der Regierungsrath Dr. Karl Blomey 
Seitens der Herzoglich Sachs. Altenbm gsschen Staatsregierung 
der Geheime esre Heinrich Moritz Friedrich Lorentz, 
Seitens der Herzogl. Sachs. Coburg-Gothaischen Sinaberegserun 
der Geheime Regierungsrath Heinrich Hornbo 
Seitens der Fürstl. Schwarzburg-Rudolslädtischen Sstels uirnn 
Se. Geuen der wirkliche Geheimrath und Staatsminister Dr. jur. Hermann 
von 
Seitens der Fürsil. geuh- „Plauischen ã. L. Staalsregierung 
der Geheimrath Morig Kunze,
	        
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