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6. Regierungs Bekanntmachung vom 28. März 1879,
den wegen Beitritts der Königlich WWly Staatsregierung zu dem
über die Errichtung eines gemeinschaftlichen Oberlandesgerichts in Jena
unterm 19. Februar 1877 abgeschlossenen Staatsvertrag zwischen der dies-
seitigen Staatsregierung und den Regierungen des Königreichs Preußen, des
Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach, der Herzogthümer Sachsen-
Meiningen, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Coburg und Gotha und der
Fürstenthümer Schwarzburg-Rudolstadt und Reuß Jüngerer Linie verein-
barten Accessionsvertrag betreffend.
r nachstehende Vertrag wird nach erfolgter Ratifikation Seiner Hochfürstlichen
arn und geschehener Zustimmung des Landtags Höchstem Befehle zufolge zur all-
gemeinen Nachachtung bierdurch e bekannt gemacht.
Greiz, am 28. März 1
Fürstlich Rauf Pl. Landesregierung.
aber.
— — — — C. Perthes.
Nachdem Königlich Preußischer Seils der Wunsch zu erkennen gegeben worden, für
die drei landräthlichen Kreise Schleusingen, Schmalkalden und Ziegenrück dem auf Grund
des Staaksvertrags vom 19. Februar 1877 und des Schlußprotokolls vom nämlichen
Tage zu errichtenden gemeinschaftlichen Oberlandesgerichte in Jena beizutreten, diesem
Wunsche auch Seitens der Hohen Contrahenten ebengenannten Vertrags bereitwillig ent-
gegengekommen worden, sind zur Verabredung der näheren Modalitäten, unter welchen
dieser Beitritt zu erfolgen haben werde, und zur Niederlegung derselben in einem Accessions-
vertrage allerseits Bevollmächtigte ernannt worden und zwar
Seitens der Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung
der Geheimrath Dr. jur. Gottfried Theodor Stichling und
der Geheime Justizrath Dr. jur. Karl Erust Brüger,
Seitens der Herzogl. Sächs. Meiningen'schen Staateregierung
Se. Ercellenz der wirkliche Geheimrath vr jur. Friedrich v. Uttenhoven und
der Regierungsrath Dr. Karl Blomey
Seitens der Herzoglich Sachs. Altenbm gsschen Staatsregierung
der Geheime esre Heinrich Moritz Friedrich Lorentz,
Seitens der Herzogl. Sachs. Coburg-Gothaischen Sinaberegserun
der Geheime Regierungsrath Heinrich Hornbo
Seitens der Fürstl. Schwarzburg-Rudolslädtischen Sstels uirnn
Se. Geuen der wirkliche Geheimrath und Staatsminister Dr. jur. Hermann
von
Seitens der Fürsil. geuh- „Plauischen ã. L. Staalsregierung
der Geheimrath Morig Kunze,