Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1879. (28)

Gesetzsammlung 
das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie. 
4 
aisbegeben am 12. n 15#0) 
sBekannt Mpril 1 1879, 
die Velhjenkeher der Instruction * den beireffend. 
  
Nachstehend wird die Justruction für den in Ausführung der Vorschriften des 
Reichsgeseges vom 17. Juli 1878, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, au- 
gestellten Fabrikeninspector zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Greiz, am 1. April 1879 
Fürstlich Reuß-Pl. Landesregierung. 
Faber. 
C. Perthes. 
Instruection 
für den Fabriken-Inspector. 
S. 1 
Der Wirkungskreis des Fabrikeninspectors umfaßt 
innerhalb der durch §§. 1395. und 154 der Gewerbeordnung bezeichneten Grenzen 
u. die Aussicht über die Ausführung der die Beschäftigung der Arbeiterinnen und 
jugendlichen Arbeiter betreffenden Bestinmungen der Gewerbeordnung (55. 135 
bis 139#. ver Gewerbe-Ordnung nach dem Reichsgesetze vom 17. Juli 1878 
und Regierungsbekanntmachung vom 20. November 1878); 
b. die Aussicht über die Ausführung des §. 120 Abs. 3 der Gewerbeordnung und 
der zum Schutz der in gewerblichen Anlagen beschäftiglen Arbeiter vom Bundes- 
rath erlassenen oder tandeagesehsichen Vorschriften (Regierungs-Verordnung vom 
12. Juli 1878 Gesetzsamml. S. 75) 
und außerdem 
. die Aufsicht darüber, ob die Einrichtungen der nach §§. 16 und 24 der Ge- 
werbe-Ordnung einer besonderen Genehmigung bedürfenden Aulagen denjenigen 
Bedingungen der ertheilten Genehmigung entsprechen, welche mit Rücksicht auf 
die besondere Beschaffenheit des Gewerbebetriebs und der Betriebsstälte die Sicher- 
ung der Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit r--
	        
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