Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1880. (29)

18 
8. tat. 
Besteht die Kirchgemeinde aus mehreren Slbegenendden, so bestimmt Unser Consistorium des Klrch- 
das Zahlenverhältniß, in welchem die Mitglieder des Kirchgemeindevorflands nach §. 13 gemeindever. 
Nr. 2 sich auf die Kirchgemeinde vertheilen sollen und außerdem: wie viel Vertrauens- kande u. ver 
männer aus jeder Ortsgemeinde zu wählen sind. ois 
8. 16. 
r die gemeinsamen Angelegenheiten von Mutter. und Filialgemeinden treten die ftorr 
graie be int derselben zusammen und bilden einen Gesammtvorstand, in welchem aitn. nd 
der Pfarrer den Vorsitz führt. 
Auf den Gesammtvorstand leiden, soweit es die Natur der Sache zuläßt, die für * 
den Kirchgemeindevorstand ertheilten Vorschriften — insbesondere auch die 55. 28 und 
29 — Anwendung. 
. 17. 
In jeder Kirchgemeinde werden aa dreimal soviel Vertrauensmänner gewählt, 
als die Zahl der nach §. 13 Nr. 2 bestimmten Mitglieder des Kirchgemeindevorstands 
beträgt. 
Die Wahl der Vertrauensmänner erfolgt durch die stimmberechtigten Kirchgemeinde- 
glieder nach Maßgabe der betreffenden Vorschriften gegenwärligen Gesebes und der von 
Unserm Consistorium zu erlassenden Wahlordnung. 
Haben aus einer Ortsgemeinde nicht mindestens ein Zehntel der sltimmberechtigten 
Kirchgemeindeglieder bezw. drei derselben (F. 11) gewählt, so wird für diese Gemeinde 
eine zweite Wahl anberaumt. Auf die Gültigkeit dieser zweiten Wahl ist die Zahl der 
abgegebenen Stimmen ohne Einfluß. 
ird bei dieser zweiten Wahl überhaupt keine Stimme abgegeben, dann hat bezüg- 
lich der erstmaligen Bildung des Kirchgemeindevorstands der Pfarrer, in allen folgenden 
Fällen der Art der bestehende Kirchgemeindevorstand die für die betreffende Wahlgemeinde 
lestgesette Zahl der Vertrauensmänner zu wählen. 
Aus der Zahl der gewählten Vertrauensmänner wählt Unser Cousistorium die bei 
No. 2 des F. 13 erwähnten Mitglieder des rugrsrwn au 
Wahl der 
Berltauens · 
männer. 
F. 1. 
Wählbar zu Vertrauensmännern sind #uue stimmberechtigte Kirchgemeindeglieder, Vorauesed 
welche das 30. bebenojahr zurückgelegt haben, selbstständige Hausväter sind (sie mögen wugen den- 
verheirathet sein oder nicht), nicht durch beharrliche Fernhallung vom öffentlichen Gottes- 
dienste und von der Theilnahme am heiligen Abendmahl die Belhätigung ihrer kirchlichen 
Gemeinschaft vernachlässigl und nicht durch einen unehrbaren bebenewandel öffentliches, 
durch na 6hpactige Besserung nicht wieder gehobenes Aergerniß gegeben . 
Bei der Wahl ist das Augenmerk besonders auf solche #er huie- Rufes zu 
richten, welche christlichen Sinn, Einsicht und Erfahrung in kirchlichen Dingen bewährt 
haben. 
8. 19. alegungder 
Vor der Wahl der Vertrauensmänner ist jedesmal zeitig die Liste der stimmberech- “i 
tigten Kirchgemeindeglieder zu revidiren, zu berichtigen resp. neu aufzustellen und dieselbe ligten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.