Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1881. (30)

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änderung einiger Bestimmungen der Gewerbrordung betreffend, — welche 
Zustimmung vom Landtage ertheilt worde- ; 
die Bewilligung eines in 10 Jahresraten W je 12000 Mark aus Landes- 
mitteln zu gewährenden Beitrags zu den Kosten des eventuellen Erwerbs 
und Ausbaues der Mehltheuer-Weidaer Eisenbahn durch den Königlich 
Sachsischen Staat; 
die Dotation einer neu gegründeten Bureanassistenten-Stelle bei der General- 
inspektion des Thüringischen Zoll- und Handels-Vereins zu Erfurt; 
die von Uns vorbehaltene nachträgliche Zustimmung des Landtags zu den 
Bestimmungen §. 14 a. c. und b., 5§. 17 Abs. 2, 22, 23 und 27 
der unterm 29. März dieses Jahres erlassenen Landesherrlichen Verord= 
nung, die Ausführung des Neichsgesebes über Abwehr und Unterdrückung 
von Viehseuchen vom 23. Juni 1880 betreffend, — welche Zuslimmung 
vom Landiage ertheilt worden ist; 
die Bewilligung einer Beihülfe aus Landesmitteln für den Vildhauer Röder 
aus Greiz Behufs seiner ferneren künstlerischen Fortbildung:; 
den Beilritt des Fürstenthums Reuß Aclterer Linie zu der für die Bezirke 
der Land- und der Städte-Feuer-Sozietät der Provinz Sachsen und der 
zugleich die Fürstenthümer Neuß J. ., Schwarzburg= Rudolstadt und 
Schwarzburg-Sondershausen umfassenden Magdeburger Land-Feuer-Societäl, 
ferner für den Bereich der Herzogthümer Sachsen-Coburg und Gotha be- 
stehenden, in Merseburg ihren Sitz habenden Unterstützungskasse für im 
Feuerlöschdienste Verunglückte; 
b. durch Erklärung des Landtagscommissariats 
vom 6. December 1880 auf den Beschluß des Landtags bezüglich der 
Vorlage Betreffs der Ansammlung eines aus den antheiligen Ueberschüssen 
der Reichseinnahmen aus den neuen Reichssteuern und Zöllen allmählich 
zu bildenden Fonds, dessen Zinsen zur Deckung deojenigen Betrags hin- 
reichen, welcher von den Gebühren für die auf Kosten der Ortsarmen= 
verbände im Landkrankenhause Verpflegten auf die allgemeinen Verwaltungs- 
kosten zu rechnen; 
vom 3. December 1380 auf die Beschlüsse des Landtags hinsichtlich 
der Vorlage, die Erhöhung der Besoldung und die Feststellung eines 
Reisekostenentschädigungs-Aversums der Physiker und des Landesthierarztes, 
sowie die Errichtung der Stelle eines 2. Gerichtoarzles und Stellvertreters 
des Physikus in Greiz und die Dolation derselben betreffend 
c. durch Publikation der vereinbarten Gesetze die vorgelegten Geskhenhrrse, welche 
zum Gegenstande haben 
l. 
einen Nachtrag zum F. 4 I. der gesetzlichen Verordnung vom 7. Januar 
P054 Albr die Aufbringung des für Kirchen und Schulen erforderlichen 
2. ein Ww zu dem Gesetze vom 2. Juli 1878, die Sischerei 
betreffend
	        
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