Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1881. (30)

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Hieraus ergiebt sich, daß die zur Untersuchung der Weichtheile der Extremitäten 
zu führenden Hauptschnitte möglichst in einer dem Verlaufe der Blul= und Lymphgesäß- 
stämme entsprechenden Richtung geführt werden müssen, und daß die Untersuchung der 
Gelenke, deren zweckmäßigste Oeffnung meist durch Querschnitte zu vollziehen ist, gewöhnlich 
zuletzt erfolgen muß. 
Schließlich sind in Fällen, wo Veränderungen an den inneren Abschnitten der 
Knochen erwariet werden können, nach genauer Besichtigung der äußeren Knochenweichtheile 
(Periost, Bandapparate) die Knochen herauszuschneiden und nach Durchsägung weiler zu 
untersuchen. 
Wirbelsäule. 
Die Oeffnung der Wirbelsäule erfolgt an der Rückenseite. Nachdem die Haut 
vom Rumpfe vollständig abgezogen, die Gliedmahen und die Rippen entfernt und die 
Muskeln von den Dornfortsähen und den Bogenstücken abpräparirt worden sind, wobei 
gleichzeitig die Beschaffenheit der genannten Theile zu bestimmen ist, werden die Bogen 
sämmtlicher Wirbel abgemeißelt. Bei dieser Arbeit ist besonders darauf zu achten, daß 
die Nückenmarkshäute nicht verletzt werden. Hierauf untersucht man die ußere Fläche 
der harten Rückenmarkshaut und, nachdem sie durch einen Längoschnitt eröffnet worden 
ist, ermittelt man den elwa vorhandenen abnormen Inhalt. Dann prüft man das Ver- 
halten des oberen Abschuilts der weichen Rückenmarkehanl. Nächstdem werden die Nerven- 
wurzeln an beiden Seiten durchschnitten, das Rückenmark am hinteren Ende herausgehoben 
und die unteren Verbindungen nach und nach getrennt. Beim Herausnehmen des Rücken- 
marks ist jede Quelschung und Kuickung desselben zu vermeiden. Hierauf wird die Be- 
schaffenheit der weichen Rückenmarköhaut an der unteren Scite ermittelt. Der Zusland 
des Rückenmarks wird dann dadurch geprüft, daß man mit einem dünnen und scharfen 
Messer eine größere Zahl von Querschnitten durch dasselbe legt. Schließlich treunt man 
die harte Rückenmarkshaut von den Wirbelkörpern ab und prüft das Verhalten der Wirbel 
und ihrer Verbindungen. 
(Besondere Bestimmungen in Beziehung auf einzelne Seuchen). 
. 27. 
In denjenigen Fällen, in denen es sich allein darum bandelt, durch die Obduktion 
eines Thieres das Vorhandensein einer Seuche festzustellen, kann ein verkürztes Verfahren 
in der Weise angewendet werden, daß zunächst gewisse Theile oder Gegenden des Körpers 
untersucht werden. 
Ist bei dieser Untersuchung ein positives Ergebniß nicht erlangt worden und der 
FAuchrkloiistan des Thieres in Beziehung auf die Entschädigungsfrage festzustellen, so 
die Obdustion vollsländig auszuführen. 
Bei dem verkürzten Verfahren sind, je nachdem die eine oder andere Seuche ver- 
muthet wird, solgende Körpertheile zu untersuchen. 
1. Bei Millzbrand. 
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Zunächst sind Haut und unterhaut #an allen denjenigen Stellen, wo krankhafte 
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