Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1882. (31)

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5. 4. 
Ueber Rekurse und Beschwerden gegen Entscheidungen und Verfügungen der in 
den ö§. 1. 2 und 3 dieser Verordnung bestimmten Behörden entscheidet beziehentlich im 
Einklange mit der Beslimmung m rt. II Unserer Verordnung vom 27. Seplember 1869 
Unsere indevr gierung letinstanzl 
Auf das bezügliche Versahren finden, insoweit die erstinstangichen Enscheidungen 
vom Landeoausschusse ausgegangen sind, die Vorschriften der Nr. 3 und 4 des Art 
der bebacht Verordnung sinngemäße Anwendun 
undlich haben Wir gegenwärtige Verordnung Höchsteigenhändig vollzogen und 
Unser - Insiegel beidrucken lassen. 
Gegeben Greiz, den 4. März 1882. 
(L. S.) 
Heinrich XXII. 
Faber. v. Geldern-Crispendorf. Weidinger. 
6. Regierungsverordnung vom 6. März 1882, 
die Annahme und Führung der von ausländischen Mmihn täten an Be- 
wohner des Fürstenthums Reuß Aelterer Linie verliehenen Wurden betr. 
Mit Höchster Genehmigung Serenissimi wird nach dem Vorgang anderer Bundes- 
staaten hierdurch Folgendes verordnet: 
l. 
Zu Annahme und Führung akademischer Würden, welche von Universitäten inner- 
halb des Deutschen Reichs, gleichviel welcher Fakultät, verliehen werden, bedarf es einer 
besonderen slaatlichen Genehmigung nicht. 
Akademische Würden, welche von Universitäten, Akademieen oder Fakultäten außer- 
halb des Deutschen Reichs verliehen werden, dürsen von Bewohnern des Fürstenthums 
nur mit Genehmigung Fürstlicher Landesregierung angenommen und geführt werden. 
8. 
Durch die Bestimmung in 8. 1 und durch eine in den Fällen des . 2 ertheilte 
Genehmigung werden die Vorschristen des 8. 29 Abs. 1 und des 8. 147 Nr. 3 der 
Bundesgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 (Vundesgesebblatt von 1869 S. 245) be- 
ziehentlich Art. 2 unter Nr. 3 des Reichsgesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbe- 
ordnung, vom 17. Juli 1878 ieihegeschb. von 1878 S. 211) nicht berührt. 
Diese Verordnung keit. * dem 10½6 der Publikation in Kraft. 
Greiz, am 6. März 
Fürstlich Reuß-Pl. Landesregierung. 
Faber. 
C. Perthes. 
 
	        
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