Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1882. (31)

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Dies wird hiermit Namens der verbundenen Anstalten zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Merseburg, den 6. December 1872. 
Der Vorsitzende des Ausschusses. 
ch.) v. Hülsen, 
General-Dimc##o#r der Land-Feuer-Societät dee Herzogihums Sachsen. 
  
II. Nachtrag. 
u der Vereinbarung wegen Errichtung einer Unterstützungskasse 
ür im Feuerlöschdienste Verunglückte für die Bezirke der Land- 
Feuer-Societät des Herzogthums Sachsen und der Magdeburgischen Land- 
Feuer-Societät, einschließlich der Fürstenthümer Reuß j. L., Schwarzburg- 
Rudolstadt und Sendershausen, vo vom 14. December 16871. 
  
8. 1. 
Der vorstehenden Vereinbarung, welcher nach dem I. Nachtrage vom 6. Decem- 
ber 1872 vom 1. Januar 1873 ab die Herlhe Landes-Brand--Versicherungo-Anstalt 
Gotha beigetreten ist, trit eferner vom 1. Januar 1876 ab das Herzogthum Coburg 
knter folgenden Maßgaben 
§. 2. 
Das gehache Hergogthum zahlt zu der Unterstügungskasse iäbalih einen Beitrag von 
Mark buchstäblich „Cinhundertfünfzig d ark- 
(§. 2 der Aeere und wird im Ausschusse (§. 5 ibill) durch ais kpninen vertreten. 
Dies wird hiermit Namens der verbundenen Anstalten 2c. zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht. — 
ugleich wird unter Bezugnahme auf §. 2. der Vereinbarung bemerkt, daß nach 
Uebereinkunft sämmtlicher Theile die seiheerigen regelmäßigen v beikkäa 
der Magdeburgischen Land-Feuer-Societät 75 M. — h 
der Land--Feuer- Societät des Herzogihumo Sachsen » 67 — 
der Herzoglichen bandes-Brand-Versicherungs-Anstalt zu Gotha „ 180 „ — „ 
sowie der obige Beitrag des Herzogthums Coburg " 
nach Ablauf des Jahres 1876 auch fernerweit, unter dem Vorblhau Quer cinjähtigen 
Kündigung des Vertrahpverhaltaiste, ¶werandert aufrecht erhalten bleiben. 
Merseburg, den 9. März 
Der Borsi * Ausschusses der untesübungelase für im 
Feuerlöschdienste Verunglückte 
(bcz.) v. Hülsen, 
General-Direktor der Land-Feuer-Socictét des Herzogihums Sachsen.
	        
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