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Die Abtrittsgruben sind wasserdicht herzuflellen.
Für die Knaben ist außerdem an geeigneter Stelle eine genügende Zahl von
Pissoirs mit gelrennten Stäuden herzustellen, welche durch eine vor denselben befindliche
Wand in angemessener Höhe zu verdecken sind.
8. 14.
Spielplatz.
In thunlichster Nähe des Schulhauses muß sich ein Spielplat brliudn welcher
wo möglich vom Schulgebäude ans zu übersehen sein, einen der Zahl der Schüler ent-
ssrechrn Umfang haben, jedoch wenigstens 3 mal so groß als die gesammte Voden-
fläche der Unterrichtsräume sein muß. Derselbe muß eingefriedigt und so angelegt sein,
daß das Tagewasser einen raschen Abzug findet.
8. 15.
Waslerversorgung.
Auf dem Schulhofe ist ein Brunnen mit Pumpe und angekeltetem Tinkgefäß in
gehöriger Entsernung von den Aborten anzulegen.
Bei Ausslellung der Pumpe muß Rücksicht auf die Mitbenutung derselben seitens
der Lehrerfamilie genommen werden.
.16.
Schulüsche uns (Subsellien).
Bei i Beschaffung von Schultischen und Bänken ist vor Allem möglichst darauf zu
achten, daß dieselben jedem Schüler eine gesundheitsgemäße Sih= und Schreibslellung ge-
währen, und daß sie das Stehen, sowic das Aus- und Eingeben, seiuh die Unlerbringung
der Bücher k., sowie die Ueberwachung der Schüler thunlichst gestatt
Regel gilt die seste Verbindung von Tisch * *i Icben Schüler muß
ein Sihraum ven mindesteno 0,50 m Breite gewährt wei
Außerdem müssen in jeder Klasse einige den Gräßrorhätnissen der Schüler ent-
sprechende Arlen von Schulbänken vorhanden sein.
§. 17.
Kalheder.
s Katheder erhält am zweckmäßigsten die Form eines Schreibpultes. Es muß
einen Deeet Raum zur Unterbringung von Büchern 2c. enthalten und vorn durch
eine bis auf den Boden reichende Wand verkleidel sein. Dasselbe ist auf ein Fußgestell
von enisprechender Tiese, Breite und Höhe zu Aleien
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Wandscin u. s. w.
In jedem Schulzimmer muß die erforderliche Anzahl von Wandtafeln, welche mit
tiesschwarzer, matler Farbe zu versehen sind, sowie ein Schrank zur Aufbewahrung der
bu##tey ## sein.
ur Aufbewahrung von Kopfbedeckungen, Ueberkleidern u. s. w. sind inden Schul.
zimmern, oder, wo es angeht, in besonderen Räumen geeignete Vorrichtungen anzu-
bringen.