Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1883. (32)

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b) Weich ist Schindel-, Bret., Stroh. und ähnliche Dachung, wozu nuch Jihel 
dachung in Itrohdoden gchört (es. Klasse IIIA. C, 1—3, D, 1—4, zum 
Theil an 
Anmerkung. Bei verschiedener Bedachungsart ist siets die feuergefährlichere für die 
Klassifizirung maßgebend. 
II. Bauart. 
Als massiv werden vom Gesichtspunkte dieses Vereinsstatuts aus die Baulich- 
keiten angesehen, die entweder lediglich von Stein (Bruchstein, Sandstein, gebrannten 
Ziegeln) oder von Lehmziegeln (Lustziegeln) mindestens 38 Centimeter oder aus Lehmstock 
mindestens so stark erbant sind, wie dies in §. 26 der Baudoclizel Ordnung für Dörfer 
vorgeschrieben ist d. h. in einem durchschniutichen Maße von 51 Centim 
st in einem Gebäude Holzwerk eingebaut, so muß dasselbe ch ven von Lust- 
ziegeln, Lehmstock oder Stein 30 Centimeter stark oder mit Ziegeln in 13-Centimeter- 
Stärke oder soust in einer Weise verblendet sein, die gleichen Schub gegen Ansteckung von 
Außen bietet (ck. Klasse IA—C und III C, 1; D, 1 und 2). Was hiernach nicht als 
maliio anzusehen ist, kommt nach Klasse II resp. in die betreffenden Abtheilungen der 
. Klasse. 
Anmerkung. Sind Thür= und Fenstergewände, Gesimse und andere 
untergeordnete Bautheile oder überhaupt ein sehr geriuger Theil eines Ge- 
bäudes z. B. ein Theil eines Dachgiebels, oder selbst ein ganger solcher Giebel 
bei gutem Verapp (Puy) nicht massiv, so kann bei sonst ’’o Umständen 
nach Ermessen Aroh Massivität angenommen werden, doch muß alsdann ein 
höherer Beitragssaß (event. bis zum höchsten Sahe der zushende Tabelle) 
zur Anwendung kommen. Ein gleiches gilt, wenn ein sonst massives Gebäude 
harleich, F mit einem Giebel offen an ein Fachwerksgebäude angebaut ist, 
jedoch so der offene Giebel durch die anstobende Wand des Fachwerksgebäu- 
des —7 geschlossen ist. 
III. Lage. 
Isolirte Lage, die ihre Berücksichtigung bei Frliltelung des Beitragsverhältnisses 
findet, ist als vthanten anzusehen, wenn ein Gebä 
massiver Bauart und harter d (l. Klasse) 15 Meter von 
jedem on Gebäude, 
Vochwerr und harter Dachung (II. Klasse) 20 Meter von jedem 
anderen Gis 
bei harter Dachung mit nach Außen hin offenen Giebeln (Klasse 
III B), sowie bei weicher Dachung (III. Klalse) 45 Meter von jedem anderen 
Gebäude 
enlfernt steht. 
Was in vorstehender Beziehung für ein einzelnes Gebäude gilt, ist in der 
Regel auch für ein ganzes Gehöft maßgebend, sodaß also ein Gehöftkomplex bei 
vorgedachter Bauart seiner Gebäude isolirt liegt, wenn für sämmtliche Gebäude des-
	        
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