Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1883. (32)

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Der Antrag auf Unterstühung aus der eingangsgedachten Kasse wird bei der 
Direktion derselben durch Fürstliche Landesregierung eingebracht. 
Die bezüglichen Unterstützungsanträge der städtischen Gemeindevorstände sind des- 
halb unmittelbar, die der Gemeindevorstände von Landorten und selbstständigen Guts- 
bezirken durch Vermittelung des Vorsitzenden des Landesausschusses an Fürstliche Landes- 
regierung zu richten. Dabei ist mit thunlichster Beschleunigung zu verfahren. 
Diesen von den Gemeindevorständen ausgehenden Unterstützungsanträgen sind nach 
§. 9 der beregten Verwallungs-Ordnung ein statistischer Bericht über den betreffeu- 
den Fall, ein ärztliches Zeugniß und die sonst etwa zur Darlegung des Unter- 
slützungsanspruchs erforderlichen Schriftstücke beizufügen. 
ormulare zu dem gedachten statistischen Berichte werden dem Vorstande des Fürst- 
lichen Landrathsamtes, als Vorsitzenden des Landesausschusses, für den von da zu be- 
ziehenden Bedarf der Gemeindevorstände in Dörfern und selbstsländigen Gutobezirken, 
außerdem den Gemeindevorständen der Städte und der Landgemeinde Fraureuth zugestellt. 
Greiz, den 23. Jannar 1883. 
Fürstlich rei Landesregierung. 
daben C. Perthes. 
Vereinbarung 
wegen rrichlung einer Anterstuͤtzungskasse sür im Jeuerloͤschdienst Verunglũckle, 
vom 28. November 1881. 
An Stelle der Vereinbarung wegen Errichtung einer Unterstützungskasse für im 
hiuerlescdiemt Verunglückte vom 14. December 1871 und der dazu ergangenen Nach- 
träge I. (vom 6. December 1872), II. (vom 9. März 1870), III. (vom 4. Mai 1877) 
und IV. (vom II. Mai 1882) tritt mit Wirkung vom 1. Jannar 1883 ab folgende 
Vereinbarung: 
S. 1. 
Mitglieder. 
Muglieder der Unterstützungokasse sind: 
die Magdebargische Land-Feuer-Socielät, 
8 die » it des Helowihin Sachsen, 
. die Provinzial-Städte-3 r Provinz Sachsen, 
d. die Herzogliche ilebeienn zu Gehr, 
. die Herzogliche Staatsregierung zu Coburg, 
s. die Fürslicch Reuß-Plauische Landesregierung zu Greiz, 
g. die Ritterschaftliche Feuer-Socielät des Fürstenthums halbersiadi. 
S. 2. 
  
  
  
  
  
Bezirl. 
Die Unterslũhungs-Kasse umfaßt die Bezirke:
	        
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