a. der Magdeburgischen Land-Feuer-Societät, einschließlich der Fürstenthümer Reuß j. 8.
und Schwarzburg-Rudolstadt,
b. der Land--Feuer-Societät des Herzogthums Sachsen,
. der Provinzial-Städte-Feuer-Socictät der Provinz Sachsen,
dl. des Herzogthums Gotha,
e. des Herzoglhums Coburg,
s. des Fürstenthums Reuß ältere Linie,
g. der Ritterschaftlichen Feuer-Societät des Fürstenthums Halberstadt.
Durch Hinzutritt zu dieser Vereinbarung können weitere Bezirke der Unterstützungs-
Kasse an Schosffen werden.
1 Seiten der Unterstützungs-Kasse werden solche Vereinbarungen nach Geneh-
migung dung den Aueschuß und die betreffenden Instanzen durch ihre Direktion vollzogen.
§. 3.
*
Die E— hat den Zweck:
ftc Verwaltungs-Ordnung solchen Personen oder den Hinterbliebe-
r abreren Unterstützungen zu gewähren, welche in den Orten der oben
bezeichneten Bezirke in Ansübung des Feuerlöschdienstes oder bei den dazu
angeordneten Uebungen dergestalt körperlich beschädigt werden, daß lie
hierdurch zeitweise oder dauernd ihre Erwerbsfähigkeit verlieren oder um's
Leben kommen. Dasselbe gilt für Verunglückungen von Vccirköangehörigen
bei Ausübung des Feuerlöschdienstes in den Grenzorken beuachbarter
ezirke.
Mittel der —x
Die Kasse erhält ihre Mittel durch regelmäßige jährliche Beiträge der
Mitglieder, die zwischen dem Ausschusse und dem Einzel-Mitgliede vereinbart werden.
Für den ZFall, daß diese Beiträge und die vorhandenen ausgesparten Fonds zur
vollen Leistung der festgestellten Unierstützungen nicht ausreichen sollten, behalten sich die
Mitglieder der Unterstützungs-Kasse eine neue Verabredung über die Höhe der Beiträge
vor, eventuell sind die festgestellten einschließlich der bereits bewilligten Unterstügungen
Dro Wata ihres monatlichen Betrags zu kürzen.
5S. 5.
Verwaltung (Direklion) der Unterstilgungs-Kasse.
Die. Verwaltung (Direklion) der Unterstützungs-Kasse wird von einer der an
der Unterslützungs-Kasse betheiligten Feuer-Versicherungs-Austalten nach Uebereinkommen
derselben unter der czeichmung: „Direktion der Unterstübungs = Kasse für im Feuerlösch=
diensl Verungluchte geführt.
Ein Wechsel in der Geschäftsleitung ist den betreffenden offentlichen Behörden und
den Vorständen der bezüglichen Feuerwehr-Verbände bekannt zu geben.