Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1883. (32)

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Gesebsammlung 
das Fürstenthum 7#v“ Aelterer Linie. 
(Ausgegeben am 8 Ayril 1883.) 
15. Patent vom 5. Mirzi 
die für das Jahr 1883 zu entrichtende gich, enäptenr betreffend. 
Unter Bezugnahme auf das unterm 22. Dezember vorigen Jahres erlassene Patent 
bezüglich der im Jahre 1883 zu entrichtenden Landesabgaben (Ges.-Samml. von 1882 
S. 108) werden die im laufenden Jahre zu entrichtenden eilf Terminc Einkommensteuer 
wie folgt ausgeschrieben: 
zwei auf den 16. April, 
einer auf den 16. Mai, 
zwei auf den 16. Juli, 
zwei auf den 15. September, 
zwei auf den 15. Oktober, 
zwei auf den 15. November. 
Greiz, am 5. März 1883. 
Fürstlich Reuß-Pl. Laudesregierung. 
v. Geldern-Crispendorf 
i. V. 
C. Perthes. 
4 LA. 4 
ch vom 
uhj2 im den für das — Eus 32 das 
Fürstenthum Reuß Aelterer Linie bestehenden Sachverständigen-Vereinen betr. 
Nach einer Miltheilung des Großherzogl. Sächsischen Staatsministeriumo zu 
Weimar sind im Laufe der letzten Jahre aus den auf Grund des Bundesgesehes vom 
11. Juni 1870 und der Reichsgesetze vom 9., 10. und 11. Jannar 1876 gebildelen 
Sachverständigen-Vereinen, insbesondere ans dem literarischen, dem kunstlerischen, 
dem photographischen und dem Lewerblichen Sachverständigen-Vereine verschiedene 
Mitglieder und Siellvertreter theils in Folge Ablebens, theils in Jolge Wegzugs aus dem 
Großherzogthum Sachsen ausgeschieden und es sind durch Beschluß Seiner Königlichen 
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