Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1885. (34)

Indem dies zur Nachachtung für — Hebeftellen und Einnehmer zur 
r Kenntnih gebracht wird, werden für die an den 3 erften Terminen mit 
Pennig, am vierten Termine mit 1½% W von jeder Steuereinheit zu entrich- 
—* Grundsteuer folgende * festgesetzt: 
ie 15. Februar, 
det 15. Mai, 
der 15. Juli und 
der 15. Oktober. 
Dabei wird bemerkt, daß bei Entichung des IV. Grundfteuertermins Beträge 
unter ½ Plennig wegfallen, Beträge von und über ½/8 Pfennig für einen vollen Pfennig 
gerechnet werden, sowie daß die erforderliche Insormation der Ortssteuereinnehmer wegen 
Erhebung des IV. Termins durch das Fürstliche Katasterbüreau erfolgen wird. 
behel Die Ausschreibung der Termine für die Einkommensteuer bleibt z. Zt. noch vor- 
ehalten 
Areh, am 28. Dezember 1885. 
Fürstl. Reuß-Pl. Landesregierung. 
Faber. 
C. Perthes. 
Regierungsbekanntmachung vom 24. December 1885, 
die * des Haushaltplanes für die Jahre 1886—1888 betreffend. 
Mitt Höchster eni wird nacstehen der 
1886 mit 842 238 M. 
» „ 855 193 „ 
1888 845 732 
in Einnahme wie in Ausgabe festgestellt Haushaliplan der Staats-Einnahmen und Aus- 
haben im Zürstenthum Reuß Aelterer Linie auf die Jahre 1886, 1387, 1388 zur 
öffentlichen Kennkniß gebracht. 
Greiz, den 24. December 1885. 
Fürstl. Reuß-Pl. Landesregierung. 
v. Geldern-Crispendorf 
C. Perthes.
	        
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