Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1885. (34)

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Formulare zu Schlußnoten und neuer Reichsftempelmarken (Nr. 12 a. und 12 b. derselben 
Vorschriften) vor dem 1. Oktober laufenden Jahres durch das Fürstliche Steueramt Greiz 
begonnen werden kann. 
Bei derselben Steuerstelle ist die Erstattung derjenigen Stempelabgaben zu be- 
antragen, welche für Formulare zu Schlußnoten und Reichsstempelmarken der bisherigen 
Art entrichtet worden find, die sich nach dem 1. Oktober laufenden Jahres, von welchem 
Tage ab die gedachten Sormulare und Stempelmarken ihre Gültigkeit verlieren, noch im 
Besitze der Steuerpflichtigen befinden. 
Greiz, den 23. September 1885. 
Füiestlich Reuß-Pl. Landesregierung. 
Faber. 
C. Perthes.
	        
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