Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1886. (35)

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Teder Impfarzt hat aufzuzeichnen, wann er seine Lymphe erhallen hat und diese 
Aufzeichuungen bis zum Schluß des nachfolgenden Kalenderjahres auszubewahren. 
Die in §. 7 bei Absab 17 gedachten eventuellen Vorschristen bezüglich übelriechender 
und sehr dünnflüssiger Menschenlymphe, sowie die Bestimmungen ebendaselbst in 
Abs. 18 bezüglich der Mischung der Lymphe mit Glycerin finden auch auf Thier- 
lymphe sinngemäße Anwendung. 
4Die Aufbewahrung der Lymphe in flüssigem Zustande hat in reinen, gut verschlossenen 
is ehen. 
Kapillarröhren oder Glasgesäßen von 1 bis 2 cem Inhalt zu gesch 
. Zur Aufbewahrung in trockenem Zustande sind Platten oder Gefäße aus Glas oder 
Stäbchen aus Elfenbein, Fischbein oder Horn zu benuyen. 
Alle zur Aufbewahrung dienenden Gegenstände dürfen erst nach gründlicher Reinigung 
und Decsinfektion (am besten durch Auskochen mit Wasser) zum zweiten Male benutzt 
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rden. 
. Die Lymphe ist vor einer Abkũhlung bis auf den Gefrierpunkt und vor einer Er- 
0% C zu schützen. 
wärmung auf mehr als 
Es empfiehlt sich, die Kinder nicht früher zu impfen, als bis sie das Alter von 
3 Monaten überschritten haben. 
.Kinder, welche an schweren akuten oder chronischen, die Ernährung stark beein- 
trächtigenden oder die Säste verändernden Krankbeiten leiden, sollen in der Regel 
nicht geimpft und nicht wieder geimpft werden. 
. Ausnahmen sind (namentlich beim Auftreten der natürlichen Pocken) gestattet und 
werden dem Ermessen des Impfarztes anheimgegeben. 
ie zur Impfung bestimmten Instrumente müssen rein sein und vor jeder Impfung 
eines neuen Impflings mittels Wassers und Abtrocknung gereinigt werden. 
Zur Abtrockuung dürfen jedoch nicht Handtücher und dergleichen, sondern nur Karbol- 
oder Salicylwatte verwendet werden. Instrumente, welche eine gründliche Reinigung. 
nicht gestatten, dürfen nicht gebraucht werden. 
Die Instrumente zu anderen Operationen als zum Impfen zu verwenden, ist verboten. 
Zum Anfeuchten der trockenen Lymphe ist reines Wasser oder Glycerin oder eine 
Mischung von beiden zu verwenden. 
Die Impfung wird der Regel nach an den Oberarmen vorgenommen. Bei Ersl- 
impflingen genügen 3 bis 5 seichte Schnitte von höchstens 1 cm Länge oder ebenso 
viele oberflächliche Stiche an jedem Arme; bei Wiederimpflingen 5 bis 8 seichte 
Schnitte oder Stiche an einem Arme. 
Stärkere Blutungen sind beim Impfen zu vermeiden. 
Das Austragen der Lymphe mit dem Pinfel ist verboten. 
Die Erslimpfung hat als erfolgreich zu gelten, wenn mindestens zwei Blattern zur 
regelmäßigen Entwickelung gekommen sind. In Zällen, in welchen nur eine Blakter 
3ur regelmäßigen Entwickelung gekommen ist, hat sofort Autorevaccinalion oder noch- 
neah Kfung stattzufinden. Jedoch ist gleichzeitig der Impfschein (Formular I, A) 
ausgustellen. 
. Vel der Wiederimpfung genũgt für deu Erfolg schon die Bildung von Knötchen 
bezw. Bläschen an den Imnfstellen.
	        
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