Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1886. (35)

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Direktoren, Rektoren und bez. ersten Lehrer öffentlicher oder Privaklehranstalten, bei nicht 
gegliederten Volksschulen die einzigen Lehrer der Schulen oder Schulklassen zu verstehen. 
Greiz, am 17. Juni 1886 
Fürstl. Reuß-Pl. Landesreglerung. 
v. Geldern-Crispendorf 
i. 
C. Perthes. 
Formular I. A. 
Impfschein. 
Impfbezirk * Impfliste 20. 
geboren den . EIIEIDIIII 18 
zum . .. Male .. ... Csso 
N. N. 
Arzt (Impfarzt). 
Rückseite. 
In jedem Impfbczirk wird jährlich an Orten und zu Zeiten, welche vorher be- 
kannt gemacht werden, unentgeltlich geimpft. Die erste Impfung der Kinder muß vor 
Ablauf des auf das Geburtsjahr folgenden Kalenderjahres, die pätere Impsung (Wie- 
derimpfung) bei Z3öglingen einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privatschule, mit Aus- 
nahme der Sonntags= und Abendschulen, innerhalb desjenigen Kalenderjahres erfolgen, 
in welchem die Kinder das zwölfte Lebensjahr zurücklegen. Ist die Impfung nach dem 
Urtheile des Arztes erfolglos geblieben, so muß sie spälestens im nächsten Jahre wieder- 
holt werden. Jeder Impsling muß frühestens am 6. und spätestens am 8. Tage nach 
der Impsung dem Arzie zur Besichtigung vorgestelll werden. Eltern, Pflegeeltern und 
Vormünder, deren Kinder oder Pflegebesohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter 
amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Geslellung entzogen geblieben 
sind, haben Geldstrafe oder Haft verwirkt. 
merkun 
Das Formular I. A. kommt 7 r Imshingen zur Anwendung, durch welche 
der geseblichen Pflicht denügt ist, und zwar sowohl bei der ersten Impfung (F. 1, Ziff. 1 
des Impfgesetzes), als bei der späteren Inysing (Wiederimpfung, §. 1, Ziff. 2 des 
Impfgesetes). 
Im Uebrigen ist zu unterscheiden: 
1. war die Impfung bei dem ersten oder zweiten Male erfolgreich, so ist zwischen 
den Worten „zum .. .. Male“ das Wort „ersten“ oder „zweiten“ und 
zwischen den Worten „Male . ... Erfolg“ X Wort „mit“ einzuschalten;
	        
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