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Rückseite
(wie bei Formular I. A.)
Bemerkung.
Das Formular Ill kommt — und zwar sowohl bei ersten Impfungen, als bei
späleren (Wiederimpfung) — zur Anwendung, wenn eine vorläufige Befreiung von
der Impfung wegen Krankheit dc. (§. 2 des Jigesebeh nachgewiesen Ve#en soll. Der
Befreiungsgrund ist zwischen den Worten „wegen ohne .“, die
Frist der Befreiung zwischen den Worten bies ... unterbleiben“ anzugeben.
Der Name des Impfbezirks und die Nummer der Junpfliste ist von demjenigen Impfarzte,
beziehungsweise derjenigen Vehörde, in deren Impfliste das betreffende Kind eingetragen
n auszusüllen, sobald ihnen das Zeugniß zur Führung des Befreiungsnachweises vor-
gelegt wird.
Formular IT.
Zengnis.
Impfbehirkk .. Impflifte Nr. . ...
eboren den , hat im Jahre 4 die natürlichen
lattern überstanden; ist im Fgs . . . mit Erfolg einpft worden und ist dem-
gemäh von der Impfung befreit.
Azt (Impfarzt).
Bemerkung.
Das Formular IV ist für diejenigen Fälle bestimmt, in denen — sowohl bei
ersten Impsungen, als bei späterer (Wiederimpfung) — eine ßängkliche Befreiung
von der Impfung stattfindet. Vesteht der Befreiungsgrund darin, daß das Kind die
natürlichen Blattern überstanden hat, so sind die Worte Cist im Jahre rw.“ bt“ edde
aucegustreichen; ist dagegen das Kind von der Impfung befreit, weil es bereits mit Erfolg
heimpft worden ist, so sind die Worte „hat im Jahre c."“ bis „überstanden“ auszustreichen.
Der Name des Impfbezirks und die Nummer der Impfliste ist von demjenigen
Impfarzte, beziehungsweise dersenigen Behörde, in deren Impfliste das betreffende Kind
eingetragen ist, auszufüllen, sobald ihnen das Zeugniß zur Führung des Befreiungsnach-
weises vorgelegt wird.