Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1886. (35)

Formular V. 
Bemerkungen. 
I. In die Liste für (Ecstinpfungen sind aufzunehmen 
1I. die aus der vorjährigen Liste für tu— zu übertragenden, in Spalte 
26 derselben vermerkien Erslimpfpflichtig 
2. sämmtliche während des vorgetgihendel- Kalenderjahren geborenen und am 
Schlusse desselben im Impfbezirke lebenden Kinder, gleichviel ob die- 
selben während des vorhergehenden Kalenderjahres bereits 
geimpft worden sind oder nicht; 
3. ## während des lauenden W aus anderen Impfbezirken zuge. 
zogenen und als noch nicht mit Erfolg geimpft überwiesenen, im vorher- 
tehenden Kalenderjahre geborenen Kinder. 
II. In Spalte 8 ist einzutragen: 
1. bei Impfung mit Menschenlymphe von Körper zu Körper der Vor- und 
Zuname des Abimpfling 
2. bei Impfung mit bufezwarte Menschenlymphe der Name desjenigen In- 
stituts oder desjenigen Inwfarztes, von welchem die Lymphe bezogen wurde. 
Hatte der eintragende Impfarzt die in aufbewahrtem Zustande gebrauchte 
Lymphe von einem einzelnen Kinde entnommen, so ist der Name dieses Kindes 
einzutragen; hatte er sie von mehreren Kindern entnommen und gemischt auf- 
bewahrt, so ist der Name des Impfarzkes selbst in diese Spalte einzutragen; 
3. bei Impfung mit Thierlymphe ist der Name desjenigen Instikuts oder der- 
jeuigen Privatperson einzutragen, von welcher das zur Impfung benutzte 
Thier oder die aufbewahrte Lyomphe bezogen wurde. 
III. In der Spalte 26 sind zu vermerken: 
I. alle nicht zur Nachschau vorgestellte und daher in Spalte 16 mit „Nein“ 
verzeichnete Kinder; 
2. alle zum ersten oder zum zweiten Male, aber nicht die zum dritten Male 
ohne Erfolg geimpften Kinder (entnehmbar aus den Spalten 6 und 17); 
#3. alle auf Grund ärztlichen Zeugnisses zurũckgestellte (Spalte 24), sowie alle 
nicht auffindbare (Spalte 21) oder der Impfung vorschriftswidrig entzogene 
(S Spalte 25) Kinder. 
IV. Die Erstimpfung hat als erfolgreich zu geiten, wenn mindestens 2 Blattern 
zur rrhens Entwicklung gekommen sind. In Zällen, in welchen nur eine Blatter 
gelmäßigen Entwicklung gekommen ist, hat sofor! Autorevactination oder nochmalige 
W statlzufinden. Jedoch ist gleichzeitig der Impsschein (Formular 1) auszustellen. 
der Wiederimpfung genügt für den Erfolg schon die Bildung von Knötchen 
Bei 
bezw. Bläschen an den Impsstellen.
	        
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