Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1886. (35)

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Formular VII. 
Bemerkungen. 
I. In die „Liste der bereits im Geburksjahre un Impfung vorgestellten Kinder“ 
sind vom Impfarzte die Namen u. s. w. nach Maßgabe der Spaltenüberschristen von allen 
denjenigen Kindern einzutragen, welche vor Ablauf desjenigen Kalenderjahres, innerhalb 
dessen sie geboren sind, bereits zur Impfung vorgestellt und wirklich geimpft worden sind. 
II. In Spalte 7 ist einzutragen: 
1. bei Impfung mit Menscheulymphe von Körper zu Körper der Vor= und 
Zuname des Abimpfling 
bei Impfung mit ausbenhe Menscheulymphe der Name desjenigen Inslituts 
oder desjenigen Impfarztes, von welchem die Lymphe bezogen wurde. Hatte 
der eintragende Impfarzt die in aufbewahrtem Zustande gebrauchte Lymphe 
von einem einzelnen Kinde entnommen, so ist der Name dieses Kindes ein- 
zutragen; hatte er sie von mehreren Kindern entnommen und gemischt auf- 
bewahrt, so ist der Name des Impfarztes selbst in diese Spalten einzutragen; 
bei Impfung mit Thierlymphe ist der Name deojenigen Inslituls oder der- 
jenigen Privatperson einzutragen, von welcher das zur Impfung benutzte 
hier oder die aufbewahrte Lymphe bezogen wurde. 
III. Die Erstimpfung hat als erfolgreich zu gelten, wenn mindestens 2 Blaltern 
zur regelmäßigen Entwicklung gekommen sind. In Jällen, in welchen nur eine Matter 
zur regelmäßigen Entwicklung gekommen ist, hat sofort Autorevaccination oder nochmalige 
Impfung slatlzufinden. Jedoch ist gleichzeitig der Impfschein (Jormular 1) auszustellen. 
ei der Wiederimpfung geungt für den Erfolg schon die Bildung von Knöschen 
bezw. Bläschen an den Impfstellen. 
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