Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1886. (35)

2 K. das vorhergehende Signal zweimal zu geben, 
3 a. langer, langer, langer, langer Ton, 
4 . kurzer, kurzer, kurzer, kurzer Ton, zweimal zu geben, 
— —— 
— — — — 
b. Die optischen Signale sind wie folgt zu geben: 
5. Der Zug darf ungehindert passiren (Fahrsignal). 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Der Bahnwärter macht Front gegen den! Der Vahnwärter macht Front gegen den 
Zus · Zug und hält die Handlaterne mit weißem 
Licht dem Zug entgegen. 
6. Der Zug soll langsam fahren. 
bei Dunkelheit: 
Der Bahnwärter hält die Handlaterne mit 
grünem Licht dem Zuge enigegen. 
bei Tage: 
Der Bahnwärter hält irgend einen Ge- 
henstand in der Richtung gegen das Geleise. 
Am Ankang und am Ende einer langsam Am Anfang und am Ende einer langsam 
zu durchfahrenden Strecke sind Scheiben auf. zu durchfahrenden Strecke sind Stocklaternen 
gestellt. Dem kommenden Zuge zugekehrt aufgestellt. Dem kommenden Zuge zugekehrt 
muß die erste Scheibe mit A und die letzte muß die ersle Laterne grünes, die letzte weites 
mit E bezeichnet sein. cLicht zeigen. 
7. Der Zug soll halten (Haltsignal). 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Der Bahnwärter schwingt einen Gegen- Der Bahnwärker schwingt seine Hand- 
stand im Kreise herum. laterne im Kreise herum, welche, sofern es 
die Zeit erlaubt, roth zu bleuden ist. 
Außer den Signalen Nr. 5 bis 7 können auch Signale am Telegraphen- 
mast wie folgt gegeben werden. 
  
  
5 un. Der Zug darf ungehindert passiren (Fahrsignal). 
1 bei Dunkelheit: 
ei Tage: 1 
Rechtsseitiger Telegraphenarm Weißes Licht der Signal= 
schräg nach oben gerichtet (unter . laterne des Telegraphenmastes. 
einem Winkel von etwa 45 Grad). 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.