Gesetzsammlung
das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie.
14.
(Ausgegeben am 6. October 1667)
27. Regi ## Bekanntmach vom 13. September 1887,
betreffend Abänderungen des mittelst Ncgierungs= Bekanntmachung vom 29.
April 1884 veröffentlichten Regulativs über die Bildung der Wahlabthei-
lungen in den nach d dem Gesetze vom 31. sbe 1883 bestehenden
V 3 0
Das mittelst Nohierunge-Velemmtmochung# vom 20. April 1884 publicirte Regu-
lativ, die Wahlabtheilungen in den nach dem Gesehe vom 31. Dczember 1883 bestehenden
Landtagsabgeordneten-Wahlbezirken betreffend, wird hiermit in folgender Weise ab-
geändert:
1. Die erste Wahlabtheilung des ersten Wahlbezirks wird in zwei Wahlabthei-
lungen gespalten, und diese werden als die erste und zweite Wahlabtheilung dieses Wahl-
bezirks bezeichnet.
Die erste Wahlabtheilung umfaßt k%, ren ersten Bezirk der Stadt Greiz die
Reihe, Lehmgrube (Feldweg, hoher Plat, gasse, Pohlitzerweg, Hohlegasse, enges
Gäßcshen), Pohlitberg, Doe Silberstraße 5 he mit ungeraden Hausnummern bezeich-
neten Häuser der unteren Silberstraße mit 2320 Einwohnern und wählt 8 Wahl-
männer.
Die zweite Wahlabtheilung umfaßt die mit geraden Nummern bezeichneten Häuser
der unteren Silberstraße, die Lindenstraße, Nesengass, Idastraße, Wilhelmstraße, Grün-
ratbstraße, Turnerstraße, Pohlitzerstraße, St. Adelheidstraße, erste und zweite Bergstraße
und „grüne Linde“ mit zusammen 2403 Einwohnern und hat 8 Wahlmänner zu wählen.
Die bisherige zweite Wahlabtheilung des I. Wahlbezirks erhält die Bezeichnung:
dritte und die bisherige dritte die Bezeichnung: vierte Wahlabtheilung.
2. Der dritte (städtische) Wahlbezirk wird in vier Wahlabtheilungen eingetheilt.
Die erste Wahlabtheilung umfaßt den ersten Bezirk der Stadt Zeulenroda mit
Ausnahme des Vorortes Alammwerk mit 1640 Einwohnern und hat 5 Wahlmänner
zu wählen.
Die zweite Wahlabtheilung umfaßt den zweiten Bezirk der Stadt Zeulenroda
mit Ausnahme des Vorortes „Untere Haardt? mit 2240 Einwohnern und wählt
7 Wahlmänner.
17