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Hat eine Musterung nicht sattgesunden, so wird über diese Pferde gleichfalls
ein National nach Anlage C angeferligt
Die als Reserve irgem%hien. Merde werden indessen zunächst nicht abgenommen,
sondern nur von den VBesitzern auf drei Wochen, vom Tage der Abnahme des Konkin-
Vents an gerechnet, disponibel gehalten.
8. 28.
Bei der Abschätzung, die von dem Civilkommissarius geleitet wird, ist nur
der Werth der Pferde in gewöhnlichen Friedenszeiten ins Auge zu fassen und von der
Preissteigerung infolge der eingelretenen Mobilmachung abzusehen.
Jeder Taxator giebt vor der Aushebungskommission besonders seine Taxe an,
welche in die betreffende Kolonne des Nationals C (F. 21) einzutragen ist.
Aus diesen drei Taxen wird der Durchschnitt gezogen und dem Eigenthümer
sofort bekannt gemacht, während die einzelnen Taxen geheim bleiben. Dieser Durchschnitt
bildet die den Besitzern der Pferde nach erfolgter Abnahme zu zahlende Taxsumme.
Sind Pferde abzuschätzen, welche einem Taxator gehören, so hat derselbe sich der
Abschätzung zu enthalten. Statt seiner tritt einer der gewählten Stellvertreter ein.
S. 20.
Bei der Abnahme müssen die Perde seitens des Eigenthümers verseben sein mit:
Halfter,
Trense,
zwei Stricken und
hutem Hufbeschlag.
ü Stücke sind in der Taxe mitenthallen.
ur förmlichen Abnahme der Pferde haben die eiße, * deren Beauf-
tragte "5 zu braufsichtigen und auf eigene Kosten zu v
ieu die Besitzer den in diesen Paragraphen ihnen Fare#nen Verpflichtungen
nicht senbgn, so E die dadurch entstehenden Kosten ihnen bei Auszahlung der
Taxsumme in Abzug gebracht.
Das dieserttuße Erforderliche hat der Civil-Kommissar zu veranlassen.
8. 0.
Sollten Besiger ausgehobener Pferde wünschen, an deren Stelle andere dienst-
taugliche Pferde zu stellen, so kann hierauf in Anonahmefällen von der Aushebungs-
Kommission eingegangen werden, wenn sofort an Ort und Sielle die zum Ersat be-
stimmten Pferde vorgeführt werden.
. 81.
Nach erfolgter Abschätzung flndet die Uebernahme der Pferde durch den
Militär-Kommissar stalt.
Hierauf wird jedem Pferde die Nummer des Armeccorps unter der Mähne an
der linken Seite des Halses eingebrannt und dasselbe mit einer sogenannten Mähnentafel
versehen, auf der die Nummer, die Bestimmung (Truppentheil), sowie der Name des
Bezirks angegeben ist.