Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1887. (36)

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Formaular I. 
Aebersicht 
über die 
Mitglieder, die Krankheits= und Sterbefälle 2c. für das Jahr 
(Bei Kassen, welche nicht das ganze Jahr in Thätigkeit waren), für den Zeitraum 
  
  
  
  
  
  
  
  
vom bis 
1. Zahl der Mitglieder) 
am . — 
männliche) weiblich, Erkrankungsfälle 5) im Laufe des 
1. Januar (Jahresanfang) 3 Jahres der 
1. Februar ...,,»« männlichen Mitglieden 
1. Mz weiblichen » 
1.Mai........3.Krankheitgtageb)imLaufedes 
1.Juni.......,.................. Jahres der 
1. Juli. männlichen Mitglidren 
1. August. weiblichen „ 
1. September 
1. October 4. Sterbefälle ). Im Laufe des Jahres 
1. November. gestorbene 
1. Dezember männliche Mitgliedern 
1. Jannar (Anfang des fol- weibliche "#% 
genden Jahre) 
  
  
  
  
  
a. Es ist die Zahl derjenigen Mitglieder anzugeben, welche nach Ausweis des Mitgliederverzeichnisses 
zu den un Esrit. Bepunft n vothand 
erste Zahl „1. Januar Gannekanfang ist die letzte Zahl „1. Jannar (Anfang des folgenden 
Jahrcs)“ der vorjährigen Uebersicht einzutragen. 
Bei der Gemeindekrankenversicherung genügt die Angabe der Mitgliederzahl am 1. Januar, 1. April, 
1. Juli, ". October und 1. Jannar (Anfang des folgenden Jahres). 
Als Erkrankungsfälle und Krankheitslage sind nur diejenigen zu zählen, für welche Krankengeld 
oder n—u¾et- an Krankenhäuser oder Ersatzleistungen an Dritte #a. gewährte Krankenunterstützungen 
gzahlt worden (Ziffer ü„ 7 unter „b Ausgaben“ des Formulars II). — Als Erkrankungskälle sind nur die im 
Laufe des Jahres *4 16, um zu zählen 1. älterc, noch andauernde Erkrankungen kommen dabe nicht in Rech 
nung; als Krankheitstage dagegen sind zu zählen“ allc in das Jahr fallende, auch die aus vorjährigen kuoerck 
ungsfällen herrührenden. Wenn ein Mitglied mehrmals erkrankt, wird jeder Erkrankungsfall esputers gezählt. 
Ein egelmäßig verlaufendes Wochenbett zählt nicht als Krankheit · 
FukdieGencetndeteanlenvecstchetungfallend-esse Angaben fort. 
  
15“
	        
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