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§. Landtagsabschied für den hwölften außerordentlichen Landtag.
Wir Heinrich der Zwei und Iwanzigste von Gottes Gnaden Aelterer
Linie souveräner Fürst Reust, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz,
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. 2c 2c.
urkunden * desüen hiermit zu wissen:
Am Schlusse des von Uns einberufenen zwölften außerordentlichen Landtags geben
Wir in Gemahgen der Bestimmung im F. 85 der Verfassungsurkunde dem Landtage
Unsere Grllärung bezüglich der staltgehabten Berathungen dahin kund:
Die Vorlagen:
n. betreffs der Zustimmung zu den Art. IV und X des zwischen Reuß Aellerer
Linie einerseits, und Preußen, Sachsen-Weimar- Eisenach, Schwarzburg-
Rudolstadt und Reuß Jüngerer Linie andererseits, vorbehaltlich der Rati-
fikation abgeschlossenen Staatsvertrags über Herstellung einer von Triplis
über Auma, Ziegenrück, Nemptendorf, Friesau, Ebersdorf und Lobenstein
nach Blankenstein führenden Eisenbahn,
b. über ein Gesetz in Betreff der Gewährung von Entschädigung für in Folge
von Milzbrand gefallene oder getödtete Rinder
haben durch Entgegennahme der zustimmenden Entschließungen des Landtags Erledigung
gefunden.
Wir versichern Unseren getreuen Landtag Unserer Huld und Gnade und haben
zur Bekundung des Vorstehenden den gegenwärtigen
Landtagsabschied
ausferligen lassen und nach Beidrückung Unseres Fürstlichen Insiegels Höchsteigenbändig
vollzogen.
" Gegeben Neue Burg Greiz, am 14. April I#838.
(L. 8.) Heinrich XXII.
Faber.
9. i Bekanntmach vom 16. April 1888,
betreffend — des Regulativs vom 22. März 1859 über die Unter-
stützung erkrankter und arbeitsunsähig gewordener Straßenarbeiter.
Nachdem die Straßenarbeiter den reichsgesetzlichen Bestimmungen geman gegen
Krankheit und Unsälle versichert sind, wird das Regulaliv vom 22. März 1859, die
Unterstühung erkrankter und arbeitonnfähig gewordener Straßenarbeiter bereffend, mit
Höchstlandesherrlicher Ernachliomg andurch aufgehoben.
Greiz, am 16. April 1
urslich Reuß- Plauishe Landesregierung.
Ho —8 W Richter.