Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1888. (37)

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24. Regierungs Venordn#ung vom 29. Oktober 1888, 
die Ausgabe von Tagesjagdkarten betreffend. 
Mit Höchster Genehmigung Serenissimi sollen * auch für einzelne, an einem 
bestimmten Kalendertage abzuhaltende Treibjagden von dem Fürstlichen Landraths= 
amte auf den Namen des Inhabers lautende Tagesjagdkarten, welche eine genaue Ve- 
zeichnung des betreffenden Jagdreviers zu enthalten haben, zu dem Preise von 3 Mark 
pro Stück unter den sich auf die Ertheilung von Jagdkarten beziehenden, in Geltung 
wableibenden Voraussezungen ausgegeben werden können 
e andere als Treibjaden werden Tagecjagdkarten nicht ertheilt. 
creig. den 29. Oktober 1888. 
Furfstlich Nauß Plauish= andeareniering. 
Saupe.
	        
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