Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1888. (37)

Gesetzsammlung 
das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie. 
W 8. 
(A#usgeheben am 31. Dezember i. 
28. Landtagsabschied 
für den achten, ordentlichen Landtag. 
Wir Heiurich der JZwei und Zwanzigste von Gottes Gnaden Aelterer 
Linie seuveraner Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, 
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. 2c 2. 
urkunden und fügen hiermit zu wissen: 
Am Schlusse des von Uns auf den 29. November dieses Jahres zäasrseu 
achten ordentlichen Landtags des Fürstenthums eröffnen Wir nach Maßgabe KF. 85 der 
Verfassungsurkunde dem Landtage Unsere landesherrliche Entschliehung bezüglich der über 
die an ihn gelangten Vorlagen gepflogenen Berathungen und Beschlußfassungen dahin, daß 
A. durch Enigegennahme der von dem Landtage abgegebenen Erklärungen 
I. die Vorlage wegen Prüfung der Landeskassenrechnungen auf die Jahre 
1885, 1886 und 1887, welche nach damit erklärtem Einverständniß des 
Landtags in Gemäßheit K. 71 der Verfassungsurkunde mit Justifikations- 
vermerk versehen worden sind, 
der Staatshaushalt auf die Finanzperiode 1889 bis mil 1891 und die 
damit im Zusammenhang stehenden besonderen Poslulate in Betreff 
a. der Aufbesserung des Minlmaleinkommens der Geistlichen und der 
Neubildung dreier Altersklassen für dieselben, 
b. der Erhöhung der Gehalte verschiedener Staatsdienerstellen, 
. der Erhöhung des Fonds zur Unterstügung von Gemeinden zu Wege- 
bauzwecken, 
d. der Dotirung mehrerer neuer Beamtenslellen, 
die Rechnung über Verwendung des zur Vörderung des Feuerlöschwesens 
und für gemeinnühige Zwecke der Feuersicherheit in Gemäßheit des Gesebes 
vom 23. Dezember 1882 gebildeten Fonds, deren Imsitalion gleichfalls 
im dazu erklärten Einverständniß des Landtags erfolg 
4. die Vorlage wegen Gewährung einer nmilen #hennn an die 
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