16. Regierungs-Bekanntmachung
vom 29. Mai 1889,
den zwischen den Staatsregierungen des Fürstenthumes Reuß Aelterer Linie,
des Königreiches Sachsen und des Großherzogthumes Sachsen-Weimar-
Eisenach wegen der Erwerbung und des Betriebes der Eisenbahnlinie Wolfs-
gefährt-Weischlitz und der dazu gehbrigen Verbindungsbahn bei Greiz durch
den Königlich Sächsischen Staat abgeschlossenen Staatsvertrag betrestend.
Der zwischen den Staateregierungen des Fürstenthumes Reuß Aelterer Linie,
einerseits, des Königreiches Sachsen und des Großherzogthumes Sachsen-Weimar-Eise-
nach, andererseits, wegen der Erwerbung und des Betriebes der Eisenbahnlinie Wolfsge-
fährt.Weischlitz und der dazu gehörigen Verbindungsbahn bei Greiz durch den Königlich
Sächsischen Staat unterm 13. April laufenden Jahres abgeschlossene Vertrag wird nach
allseitiger Ralifikation zur allgemeinen Nachachtung hierdurch bekannt gemacht.
Greiz, am 29. Mai 1389.
Fürstlich Reuß. Plauische Landesregierung.
i. V
Hofmann.
— Saupe.
Nachdem die von der Station Wolfsgefährt der Gera-Eichichter Elsenbahn über
Berga, Greiz, Elsterberg und Plauen nach der Station Weischlitz der Plauen-Oelsnitzer
Staatseisenbahn erbaute Eisenbahn einschließlich der Verbindungsbahn bei Greiz in Ge-
mäßheit der unter dem 1. April 1876 vereinbarten Kaufobestimmungen auf den Königlich
Sächsischen Staat übergegangen ist, haben zum Zwecke der hierdurch erforderlich ge-
wordenen anderweiten Regelung der staatsrechtlichen Verhältnisse zu Bevollmächtigten
ernannt: --
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß ältere Linie
Höchstihren Reglerungs- und Konsistorialrath Hofmann,
Seine Majestät der König von Sachsen
Allerhöchstihren Geheimen Finanzrath Dr. Paul Hermann Rilterstädt,
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen
Allerhöchstihren Regierungsrath Dr. Karl Slevogt,
welche unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Ratifikation nachstehenden
Staatsvertrag
abgeschlossen haben.