Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1889. (38)

Gesebsammlung 
das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie. 
1. 
(Ausgegeben am 19. Januar 1889.) 
  
## 4 A. M.-. 4— % 
vom 29. Dezember 1888. 
Mit Hoöchster Genehmigung Sr. Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten wird in 
nachstehendem das Regulativ, betreffend die Wahl der dem Arbeiterstand angehörigen 
Beisitzer zum Schiedsgericht der land. und forstwirthschaftlichen Verufögenossenschaft für 
das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie zur Nachachkung bekannt gemacht. 
Greiz, den 29. Dezember 1888. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
Dr. Mortag. 
Saupe. 
  
Negulativ, 
die Wahl der dem Arbeiterstande angehbrigen Beisitzer zum Schiedsgericht 
der land= und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Fürstenthum 
Reuß Aelterer Linic betreffend, 
vom 29. Dezember 1888. 
Auf Grund von §. 51 ul. 4 des Reichsgesetzes, betreffend die Unfall= und Kranken- 
versicherung der in land- und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 
5. Mal 1880, wird hierdurch Folgendes bestimmt: 
I. Wabl von Wahlmännern. 
8. 1. 
Die Wahl der dem Arbeiterstand angehörigen Beisiher zum Schiedsgericht der 
land- und sorstwirthschaftlichen Verufsgenossenschaft für da Fürstenihum Reuß Aelterer 
elnie erfolgt durch fünf, aus der Wahl der wahlberechtigten Krankenkassenvorstände (. 2) 
mittels schriftlicher Abstimmung hervorgebende Wahlmänner. Die Wahl gilt auf die 
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