Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1890. (39)

Gesebsammlung 
das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie. 
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(Ausgegeben am 15. März 1890.) 
  
S. i s· Bekannt vom 1. Mär 
den Staatsverkrag wegen Fortdauer des iuni- Zoll- u Vordels- 
vereins betreffend. 
Höchstem Befehle Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten zufolge wird 
der wegen Fortdauer des Thüringischen Soll. und Handelsvereins am 20. November 
1889 zu Verlin zwischen Preußen, S 
burg, Sachsen= Coburg= Gotha, - Sondershausen, enen,e enuten 
Nah, Aelterer Linie und Reuh Jüngerer Linie abgeschlossene Staatsvertrag nebst dazu. 
hehörigem Schlußprotokolle nach allseitig erfolgter Ralifikation und geschehener Zustimmung 
des Landtags nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Greiz, den 1. März 1890. 
Fürftlich Reuß. Plauische Landesregierung. 
Dr. Mortag. 
Saupe. 
  
  
Vertrag 
zwischen 
Fraßen, Sochsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, 
Sachsen-Coburg und Gotha, Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg= 
Rudolstadt, Reuß Alterer und Reuß Jüngerer Linie wegen Fortdauer 
des Thüringischen Zoll= und Handelsvereins. 
Vom 20. November 1689. 
Die bei dem Thüringischen Zoll- und Handelsvereine betheiligten Souveräue, von 
dem Wunsche geleitet, den Fortbestand dieses Vereins zu erhalten und neu zu besestigen, 
haben zu diesem Zwecke zu Bevollmächtigten ernannt:
	        
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