Gesebsammlung
das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie.
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(Ausgegeben am 15. März 1890.)
S. i s· Bekannt vom 1. Mär
den Staatsverkrag wegen Fortdauer des iuni- Zoll- u Vordels-
vereins betreffend.
Höchstem Befehle Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten zufolge wird
der wegen Fortdauer des Thüringischen Soll. und Handelsvereins am 20. November
1889 zu Verlin zwischen Preußen, S
burg, Sachsen= Coburg= Gotha, - Sondershausen, enen,e enuten
Nah, Aelterer Linie und Reuh Jüngerer Linie abgeschlossene Staatsvertrag nebst dazu.
hehörigem Schlußprotokolle nach allseitig erfolgter Ralifikation und geschehener Zustimmung
des Landtags nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Greiz, den 1. März 1890.
Fürftlich Reuß. Plauische Landesregierung.
Dr. Mortag.
Saupe.
Vertrag
zwischen
Fraßen, Sochsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg,
Sachsen-Coburg und Gotha, Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg=
Rudolstadt, Reuß Alterer und Reuß Jüngerer Linie wegen Fortdauer
des Thüringischen Zoll= und Handelsvereins.
Vom 20. November 1689.
Die bei dem Thüringischen Zoll- und Handelsvereine betheiligten Souveräue, von
dem Wunsche geleitet, den Fortbestand dieses Vereins zu erhalten und neu zu besestigen,
haben zu diesem Zwecke zu Bevollmächtigten ernannt: