Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1890. (39)

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VIII Die Vorzeigegebühr wird zugleich mit den Porto erhoben und ist auch dann 
zu entrichten, wenn die Sendung nicht eingelost wir 
Vorstehende Abänderungen treten mit dem l Juni 1890 in Kraft. 
Der —9 
v. Caprivi. 
  
10. Ne 3 M. « #. 
vom 28. Mai 1890, 
Personalveränderungen in den für das cnoh Sachsen und das 
Fürstenthum Neuß Aelterer Linie bestehenden Sachverständigen- 
ereinen betreffend. 
Nach einer Mittheilung des Grohherzogich Sächsischen Staatsministeriums in 
Welmar ist 
I., an Stelle des ausgeschiedenen Konzerlmeisters August Kömpel in Weimar der 
Professor Tietz in Gotha als Mitglied des musikalischen Sachverständigen- 
Vereins 
un 
2., an Stelle des ausgeschiedenen Professor Dr. G. Meyer, früher in Jena, jetzt 
in Heidelberg, der Professor Dr. Friedrich Br ockhaus in Jena als Mitglied 
des literarischen Sachverständigen-Vereins 
ernannt worden 
Solches wird unter Hinweis auf die Regierungs-Bekanntmachung vom 21. August 
1871 (Gesetzsammlung *l Zue 97) hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Greiz, am 28. 
giurflich „Reuf. re Landesreserung. 
- s 
up Saupe. 
LI. 7 1. M 4 
  
vom 29. Mai 1 
Abänderung der Postordnung vom g *— 1879 betreffend. 
Nachstehende „Abänderung der Postordnung vom 8. März 1879“ wird in Ge- 
mäßheit § 50 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 
1871 (Reichsgesetzblatt Seite 16y) hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
a . M 
ai 
gFurslich „At „Planische dandearegierung. 
der rn Crisper 
. V. Saupe.
	        
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