Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1890. (39)

Gesetzsammlung 
das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie. 
1 
(Ausgegeben am 15. Februar 1890.) 
1. Landtagsabschied 
für den dreizehnten außerordentlichen Landtag. 
Wir Heinrich der Zwei und Zwanzigste von Gottes Gnaden Aelterer 
Linie souveräner Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, 
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. 2c. 2c. 
urkunden und fügen, bhe# zu wissen 
iä Gemäßheit F. 85 der Vesfassungeurkunde eröffnen Wir dem von Uns auf 
den heutigen Tag Linterssenen dreizehnten außerordentlichen Landtage des Fürstenthume 
Unsere landesherrliche Entschließung auf die einzige an den Landtag gelangte Vorlage, 
nach vorgängiger Kenntnihnahme von den darüber verfassungsmäßig gepflogenen L 1# 
rathungen und der darauf erfolgten Beschlußfassung, daß der zwischen den betheiligten 
Negierungen abgeschlossene, den Thüringer Zoll- und Steuerverein betreffende Vertrag. 
sammt den im Schlußprotokoll vom 20. November 1889 sub 5 dazu erklärten Modisi- 
kationen uch nur Unsere landesherrliche Genehmigung erlangt hat, sondern, daß nunmehr 
auch auf Grund der von dem Landtage erllärten Zuftimmung und Ermächtigung mit 
Vollziehung der Ratifikationsurkunden verfahren und über die innere Ortanisation des 
Vereins in weitere Verhandlung und Beschlußfassung eingetreten werden soll. 
Wir versichern Unsern getreuen Landtag Unserer landesfürftlichen Hu und Gnade 
und haben zur Beurkundung des Vorstehenden den gegenwärtigen 
Landtagsabschied 
zaleriten lassen und nach Beidrückung Unsers Fürstlichen Insiegels Höchsteigenhändig 
vollzoge 
Gegeben Neue Burg zu Greiz, den 29. Januar 1890. 
(L.S.) (gez.) Heinrich XXI. 
(gez.) Dr. Mortag. 
 
	        
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