Gesebsammlung
das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie.
W 9.
(Ausgegeben am 2. Dezember 1890.)
e Bekanntmach vom 12. November 1890,
21.
die der Rechte einer juristischen Person an die „Solle-Stiftung“
zu Zeulenrada betreffend.
Mittels Höchfllandesherrlicher Segnatur vom 8. dieses Monats sund der „Solle-
Stiftung zu Zeulenroda auf geschehenes Ansuchen die Rechte einer juerifüschen Person! ver-
liehen worden, was andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wir
Greiz, am 12. November 1890.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesreglerung.
# Saupe.
22. Neglerungs Bekanntmachung vom 22. November 1890.
Die unter 1 anliegende, im Reichsamt des Innern bearbeitete
Anweisung, betresfend das Ver fahren bei der sstelun und
dem Umtausch, sowie bei der Erneuerung (Ersetzung) vo
Quittungskarten (95. 101 f. des Gesetzes, betreffend die n
und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889, Reichsgesetzbl. Seite 97)
wird mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die im Fürsten-
thum mit der Ausftellung, dem Umtausch und der Erneuerung der Quittungskarten nach
den Beftimmungen unter §. 2 der Regierungsverordnung vom 28. Oktober 1890 —
Geeolammlung Seite 45 Übeaustragten Stellen ebenso wie diejenigen Stellen, welche
auf Grund der §§. 112 ff. des Gesebes vom 22. Juni 1889 mit der Einziehung
der Beiträge und der Ausstellung und dem Umtausch der Quittungskarten noch werden
beauftragt werden, gehalten sind, nach dieser Anweisung zu verfahren.
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