Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1890. (39)

Gesebsammlung 
das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie. 
W 9. 
(Ausgegeben am 2. Dezember 1890.) 
  
e Bekanntmach vom 12. November 1890, 
21. 
die der Rechte einer juristischen Person an die „Solle-Stiftung“ 
zu Zeulenrada betreffend. 
Mittels Höchfllandesherrlicher Segnatur vom 8. dieses Monats sund der „Solle- 
Stiftung zu Zeulenroda auf geschehenes Ansuchen die Rechte einer juerifüschen Person! ver- 
liehen worden, was andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wir 
Greiz, am 12. November 1890. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesreglerung. 
# Saupe. 
22. Neglerungs Bekanntmachung vom 22. November 1890. 
Die unter 1 anliegende, im Reichsamt des Innern bearbeitete 
Anweisung, betresfend das Ver fahren bei der sstelun und 
dem Umtausch, sowie bei der Erneuerung (Ersetzung) vo 
Quittungskarten (95. 101 f. des Gesetzes, betreffend die n 
und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889, Reichsgesetzbl. Seite 97) 
wird mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die im Fürsten- 
thum mit der Ausftellung, dem Umtausch und der Erneuerung der Quittungskarten nach 
den Beftimmungen unter §. 2 der Regierungsverordnung vom 28. Oktober 1890 — 
Geeolammlung Seite 45 Übeaustragten Stellen ebenso wie diejenigen Stellen, welche 
auf Grund der §§. 112 ff. des Gesebes vom 22. Juni 1889 mit der Einziehung 
der Beiträge und der Ausstellung und dem Umtausch der Quittungskarten noch werden 
beauftragt werden, gehalten sind, nach dieser Anweisung zu verfahren. 
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