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8. Negi # Bekanntmach vom 2. Februar 1891,
beteeftend die Bildung der — in den nach de dem gigmrte vom
1. Dezember 1883 bestehenden
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Die Bestimmungen der Reglerungs-Beamtmachug vom 13. September 1887,
enkhaltend Aenderungen des Regulativs über die Wahlabtheilungen in den nach dem
Gesetze vom 31. Dezember 1883 bestehenden Landtagsabgeordneten-Wahlbezirken nerben
hiermit in folgender Weise abgeänd
Die erste Wahlabtheilung “ ersten Wahlbezirkes wird in drei Wahlabtheilungen
gespallen und diese werden als die erste, zweile und dritte Wahlabtheilung dieses Wahl-
bezirkes bezeichnet.
Die erste Wahlabtheilung umfaßt von dem 1. Bezirk der Stadt Greiz die Reihe,
die gesammte Lehmgrube, den Pohlihberg und die obere Silberstraße mit 2122 Ein-
wohnern und wählt 7 Wahlmänner.
Die zweite Wahlabtheilung umfaßt von demselben städtischen Bezirke die Pohliger=
straße, Wettengelstraße, Grüne inde, Lindenstraße, l. und“ II. Bergstraße, sowie
Sirrngstee at 2358 Einwohnern und wählt 8 Wahlm
rikte Wahlabtheilung umfaßt von dvemselben- sciischen Bezirke die untere
Stersich r Adelheidstraße, Rosengasse, Idastraße, Wilhelmstraße, Grünrathstraße,
Turnerstraße, Oswaldstraße und die Straße am Eichberg mit 2251 Einwohnern und
wählt 7 Wahlmänner.
Die bisberige dritte Wahlabtheilung des I. Wahlbezirkes erhält die Bezeichnung:
vierte und die bisherige vierte die Bezeichuung: fünfte Wahlabtheilung.
Greiz, am 2. Februar 1891.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung.
Dr. Mortag.
Saupe.