Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1891. (40)

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8. Negi # Bekanntmach vom 2. Februar 1891, 
beteeftend die Bildung der — in den nach de dem gigmrte vom 
1. Dezember 1883 bestehenden 
  
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Die Bestimmungen der Reglerungs-Beamtmachug vom 13. September 1887, 
enkhaltend Aenderungen des Regulativs über die Wahlabtheilungen in den nach dem 
Gesetze vom 31. Dezember 1883 bestehenden Landtagsabgeordneten-Wahlbezirken nerben 
hiermit in folgender Weise abgeänd 
Die erste Wahlabtheilung “ ersten Wahlbezirkes wird in drei Wahlabtheilungen 
gespallen und diese werden als die erste, zweile und dritte Wahlabtheilung dieses Wahl- 
bezirkes bezeichnet. 
Die erste Wahlabtheilung umfaßt von dem 1. Bezirk der Stadt Greiz die Reihe, 
die gesammte Lehmgrube, den Pohlihberg und die obere Silberstraße mit 2122 Ein- 
wohnern und wählt 7 Wahlmänner. 
Die zweite Wahlabtheilung umfaßt von demselben städtischen Bezirke die Pohliger= 
straße, Wettengelstraße, Grüne inde, Lindenstraße, l. und“ II. Bergstraße, sowie 
Sirrngstee at 2358 Einwohnern und wählt 8 Wahlm 
rikte Wahlabtheilung umfaßt von dvemselben- sciischen Bezirke die untere 
Stersich r Adelheidstraße, Rosengasse, Idastraße, Wilhelmstraße, Grünrathstraße, 
Turnerstraße, Oswaldstraße und die Straße am Eichberg mit 2251 Einwohnern und 
wählt 7 Wahlmänner. 
Die bisberige dritte Wahlabtheilung des I. Wahlbezirkes erhält die Bezeichnung: 
vierte und die bisherige vierte die Bezeichuung: fünfte Wahlabtheilung. 
Greiz, am 2. Februar 1891. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung. 
Dr. Mortag. 
Saupe.
	        
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